Wien
Zweiter Lenker bestreitet illegales Autorennen am Ring
Nach dem tödlichen Unfall auf der Wiener Ringstraße hat die Polizei nun den zweiten mutmaßlichen Roadrunner befragt.
War es wirklich ein Straßenrennen, das letztlich einer 48-jährigen Mutter in Wien das Leben kostete? Die beiden involvierten mutmaßlichen Roadrunner beteuern nun: Ein Rennen habe nicht stattgefunden.
Wie berichtet, war ein 26-jähriger Syrer am Sonntagabend bei Rot über eine Kreuzung am Schottenring gefahren und seitlich in den BMW des Opfers gedonnert. Die Frau starb wenig später im Spital, der Unfalllenker sitzt in der Justizanstalt Josefstadt ein. Für ihn wurde die Untersuchungshaft beantragt, eine Entscheidung hierzu muss das Landesgericht Wien noch am Mittwoch fällen.
Zweiter Autofahrer derzeit nicht beschuldigt
Der zweite Lenker, der angeblich der Konkurrent des Syrers gewesen sein soll, stellte sich jedenfalls noch am Sonntag der Polizei. Er wird nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge geführt und wurde nun erstmals befragt. Dabei gab der 30-jährige Wiener – wie auch schon der jüngere Autofahrer – an, man sei nicht um die Wette gerast.
Die Rote Ampel war für den Wiener jedenfalls ersichtlich. Er konnte anhalten, während der Syrer in die Kreuzung einfuhr und den Zusammenstoß verursacht haben soll. Unklar ist derzeit noch, mit welcher Geschwindigkeit dessen Mercedes unterwegs war – hier könnte ein Video Klarheit schaffen, das aus einem nachfahrenden Tesla-Fahrzeug sichergestellt wurde.
Der 26-Jährige wurde nach dem Crash um 19.45 Uhr noch an Ort und Stelle festgenommen. Er erlitt leichte Verletzungen. Der Mann soll als Tourist in Wien sein. Er lebe in Belgien, besitzt einen belgischen Führerschein.
Rufe nach härteren Strafen
Der Verkehrsunfall ließ in Wien Rufe nach härteren Strafen für Teilnehmer von illegalen Straßenrennen lautwerden. Derzeit ermittelt die Polizei gegen den 26-Jährigen wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung im Straßenverkehr. Laut Experten ist bei entsprechender Indizienlage aber sogar eine Mordanklage möglich. Für die Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.