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Tod in Kinderheim – Mann wegen Vergewaltigung angeklagt
Lena (10) wurde Anfang April im Kinderheim St. Josef in Wunsiedel getötet. Ein 25-Jähriger wird nun wegen Vergewaltigung angeklagt.
Fünf Monate nach dem grausamen Tod der 10-Jährigen in einem Kinderheim im bayrischen Wunsiedel sind die Ermittlungen nun abgeschlossen. Ein 11-jähriger Bub soll für den Tod an dem Mädchen verantwortlich sein.
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11-jähriger tötete Mädchen
Nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft ist ein Bub, der ebenfalls im Kinderheim in Wunsiedel lebte, für den Tod des Mädchens verantwortlich. Im Streit soll der 11-Jährige das Mädchen stranguliert haben. Der Bub soll bereits zuvor andere Kinder im Heim attackiert und geschlagen haben.
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Aufgrund seines jungen Alters gilt der 11-Jährige jedoch als strafunmündig. Ihn erwartet daher kein Strafverfahren und er wurde nun "durch die zuständigen Behörden in gesicherte Obhut genommen".
Anklage gegen 25-Jährigen wegen Vergewaltigung
Dafür ist in dem Fall nun Anklage gegen einen 25-jährigen Mann erhoben worden – er soll die 10-Jährige kurz vor ihrem Tod vergewaltigt haben. Anfang April soll er mit dem Ziel, einen Diebstahl zu begehen, in das Kinderheim eingebrochen sein. Dabei traf er "zufällig" auf die beiden Kinder. Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft soll er das Mädchen in Anwesenheit des Jungen vergewaltigt und anschließend das Kinderheim wieder verlassen haben. Der Mann sitzt seit Ende April in Untersuchungshaft.
"Eine Beteiligung an der Tötung des zehnjährigen Mädchens ist dem Angeschuldigten nicht nachzuweisen", teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Die Vergewaltigung gab der 25-Jährige jedoch zu. Nachdem der Mann das Heim verlassen hatte, soll der 11-jährige Bub das Mädchen dann umgebracht haben.
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Neben dem Übergriff auf das getötete Mädchen gab der Mann noch weitere Straftaten zu: Seit Anfang 2022 soll er bei fünf Einbrüchen in Container Baumaschinen im Wert von 16.000 Euro gestohlen und anschließend im Internet verkauft haben.
Anzeige gegen Betreuer offen
Laut Polizei und Staatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen wegen möglicher Pflichtverletzungen der für die Fürsorge der Kinder zuständigen Behörden weiter an. Ob es nun also auch gegen Betreuer aus dem Kinderheim strafrechtliche Konsequenzen geben wird, ist weiterhin offen.