Tirol

Tiroler dürfen auch für Arbeit nicht über die Grenze

Paukenschlag bei den Grenzmaßnahmen! Deutschland verhängt das Einreiseverbot auch für Pendler. Nicht einmal für die Arbeit darf man über die Grenze.

Rene Findenig
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Ausreisetestkontrolle am Freitag, 12. Februar 2021, durch das österreichische Bundesheer am Pass Thurn.
Ausreisetestkontrolle am Freitag, 12. Februar 2021, durch das österreichische Bundesheer am Pass Thurn.
EXPA / APA / picturedesk.com

Bis zuletzt war um Ausnahmen bei der neuen Grenzregelung gerungen wurden. Nachdem bekannt wurde, dass Deutschland aufgrund der Corona-Mutationsfällenin Tirol ab Sonntag ein Einreiseverbot verhängt, wurde seither über die Ausnahmen verhandelt. Sogar auf Ebene der Europäischen Union wurde gefordert, dass es solche Ausnahmen gibt. Freitagabend reagierte Deutschland aber knallhart: Nicht einmal Pendler bekommen eine Ausnahmegenehmigung.

Keine Ausnahme für Arbeit

Wer also in Tirol wohnt, aber in Deutschland arbeitet, darf ab Sonntag nicht mehr über die Grenze fahren – nicht einmal mit negativem Corona-Test und Selbst-Quarantäne. Über die Grenze darf laut deutschem Innenministerium nur, wer Deutscher, Ausländer mit Wohnsitz oder Wohnrecht in Deutschland, landwirtschaftlicher Saisonarbeiter oder Gesundheitspersonal sowie Lastwagenfahrer im Transprotauftrag ist. Mit Einreisen dürfen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder minderjährige Kinder – aber nur gemeinsam mit den Beerechtigten. 

Auch der Bahnverkehr steht still. Für Züge der Deutschen Bahn (DB) und der Bayerischen Regiobahn (BRB) wird Tirol bis auf Weiteres zum Sperrgebiet. Die grenzüberschreitenden Verkehre wurden eingestellt, hieß es am Freitag von der Deutschen Bahn. Das trifft DB-Züge nach Reutte und Innsbruck.

Testpflicht "unmöglich" umsetzbar

Für die Züge der BRB, die normalerweise von München bis Kufstein unterwegs sind, ist nun an der deutschen Grenze Schluss. Sie wenden am Bahnhof in Kiefersfelden. "Wir müssen so handeln, weil laut neuester ministerieller Verordnung aus Österreich dieses Mal, im Gegensatz zu früheren Verordnungen, keine Ausnahme für den Personenverkehr besteht", so BRB-Geschäftsführer Arnulf Schuchmann. Die Testpflicht für Zugpersonal alle 48 Stunden könnte "unmöglich" umgesetzt werden.

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    Regierung verhängt Reise-Testpflicht über Tirol: Bilder der Pressekonferenz am 9. Februar 2020
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    HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com