Niederösterreich

"Gülle-Seen und Tierleichen" – Mastbetrieb angezeigt

Der Verein gegen Tierfabriken kritisiert Missstände in einem Mastbetrieb im Raum St. Pölten. Ein Video zeigt sterbende und verwesende Tiere.

Erich Wessely
Verein gegen Tierfabriken (VGT) ortet Missstände in einem Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten-Land.
Verein gegen Tierfabriken (VGT) ortet Missstände in einem Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten-Land.
VGT

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) ortet Missstände in einem Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten-Land. Ein am Dienstag veröffentlichtes Video zeigt sterbende Schafe, Rinder in Fäkalien, verwesende Tiere im Stall und Leichen in Tonnen vor dem Gebäude. Der VGT hat Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eingebracht.

In einer Aussendung anlässlich einer Protestkundgebung vor dem Betrieb am Dienstag wurde Aufklärung und ein Tierhaltungsverbot gefordert.

"Zustände sind abscheulich"

Mehr als 1.000 Lämmer, Schafe, Zicklein, Ziegen und Rinder werden der Aussendung zufolge in dem Betrieb gehalten. "Die Zustände sind abscheulich, das Tierleid ist immens", teilte der VGT mit. Kritisiert wurde gesetzlich verbotene Vollspaltenbodenhaltung von Lämmern sowie Rinder, die "in knöcheltiefen Fäkalien-Seen aus Kot und Urin leben, liegen und schlafen" müssten.

Bereits im Jahr 2013 habe der VGT Anzeige gegen den Betrieb erstattet und ein Tierhalteverbot gefordert.

Am Dienstagabend nahm die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten zu dem Fall ausführlich Stellung. So heißt es: "Es handelt sich beim gegenständlichen Betrieb um einen mit 135 Rindern sowie rund 700 Schafen und Ziegen (Stand 13.09.2022)."

Die Anzeige des VGT samt Bildmaterial vom 16. und 25.08.2022 sei bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten als zuständige Veterinärbehörde am Freitag 09.09.2022 eingelangt. Unmittelbar folgte "am selben Tag ein Ortsaugenschein durch die Amtstierärzte der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten unter Beiziehung der Exekutive".

"Im Zuge dessen wurde der gesamte Betriebsstandort besichtigt und notwendige Sofortmaßnahmen angeordnet. Insbesondere wurde die betreuende Tierärztin ebenso am selbigen Tag ersucht einen Ortsaugenschein vorzunehmen um Erstmaßnahmen wie Behandlungen an den Tieren vorzunehmen bzw. dort wo unbedingt begründet eine Euthanasierung durchzuführen. Diese Maßnahmen wurden am Sa 10.09.2022 durch die betreuende Tierärztin vor Ort fortgesetzt", so Christian Pehofer, Bezirkshauptmann-Stellvertreter, in seinen Ausführungen.

Lokalaugenschein, Landesrat vor Ort

Und weiter: "Es erfolgte am Mo 12.09.2022 ein weiterer Ortsaugenschein durch die Amtstierärzte der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu kontrollieren. Dabei wurde ua festgestellt, dass die Gülle aus den Stallungen entfernt und eine Einstreuung (Strohauflage) vorgenommen wurde und weitere tierschutzrechtlich relevante Missstände beseitigt wurden. Darauf begründet konnte seitens der Amtstierärzte festgestellt werden, dass derzeit keine weiteren Akutmaßnahmen zu setzen sind. Die Setzung der Maßnahmen erfolgte im Einvernehmen mit den Verantwortlichen des Betriebes. Dazu erfolgte am 13.09.2022 ein Ortsaugenschein durch den für Tierschutzrecht zuständigen LR Gottfried Waldhäusl."

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten prüfe nun die Setzung weiterer Maßnahmen, "wie die Erteilung eines Mängelbehebungsbescheides unter Androhung eines Tierhalteverbotes bzw. alternativ dazu den Ausspruch eines Tierhalteverbotes sowie die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren".

Anzeige wegen Tierquälerei

Des Weiteren liege die Anzeige des VGT der Staatsanwaltschaft in Bezug auf Tierquälerei gemäß § 222 StGB vor.

Im Hinblick auf die bereits erfolgte Anzeige des VGT im Jahr 2013 sei "festzuhalten, dass dazu nach Setzung von Sofortmaßnahmen im Jahr 2014 ein Maßnahmenbescheid ergangen ist, der nach intensivierten Kontrollen zuletzt aufgrund einer amtstierärztlichen Kontrolle 2015 als eingehalten befundet ist. Insbesondere wurde die Tierhaltung reduziert bzw. letztlich ein Standort der Tierhaltung aufgelassen und die per Bescheid vorgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt".

"Fortlaufend fand eine intensivierte Kontrolltätigkeit statt und konnte der Betrieb am gegenständlich angezeigten Standort im Zuge von amtstierärztlichen Kontrollen zuletzt 2019 und 2020 als unauffällig bezeichnet werden", heißt es in der Stellungnahme.

Die nun aufgetauchten Bilder zeigen ein anderes Bild.

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