Österreich-News
Terrorist droht Österreich mit Anschlag am 11. Dezember
Brisante Ermittlungen hinter Gittern: Ein Terrorist, der am 11.12. aus der Haft entlassen werden sollte, drohte Österreich laut Zeugen mit Anschlag.
"Dann schnall ich mir einen Gürtel um und dann macht's bumm" – mit diesen Worten soll der verurteilte Magomed I. Österreich mit einem Anschlag am 11. Dezember 2020 gedroht haben. Der 42-jährige Verdächtige war einst Kommandant einer Kämpfer-Gruppe der Terrororganisation "Emirat Kaukasus". Wie "Heute" erfuhr, ermittelt jetzt das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in der heiklen Causa. Mitinsassen des Verdächtigen, der die letzten Jahre in der Justizanstalt Suben (OÖ) hinter Gittern saß, schlugen Alarm.
Staatsanwalt bestätigt Ermittlungen gegen "Shrek"
Alois Ebner von der Staatsanwaltschaft Ried bestätigte auf Anfrage Donnerstagabend, "dass ein Strafverfahren wegen gefährlicher Drohung eingeleitet wurde". Derzeit würden intensive Erhebungen stattfinden. Um die auf Hochtouren laufende Behördenarbeit gegen jenen Mann, der sich den Spitznamen "Shrek" verpasste, nicht zu gefährden, könne Ebner derzeit keine weiteren Informationen bekanntgeben.
Seit 2005 in Österreich
Fakt ist: Magomed I. (42), der 2005 von Tschetschenien nach Österreich gekommen war und im November 2009 Asyl gewährt bekommen hatte, wurde 2017 in Wien zu sieben Jahren Haft verurteilt. "Ich bin kein Terrorist. Wenn ich einer wäre, würde ich den Mut haben, es zuzugeben", beteuerte der Fanatiker damals im Großen Schwurgerichtssaal. Er behauptete, dass ihn der tschetschenische Präsident Ramazan Kadyrow gefoltert und mit der Vergewaltigung seiner Schwester gedroht habe. Daher habe er sich breitschlagen lassen, als Spion für Russland anzuheuern. Er sei selbst "Geisel der Situation" gewesen.
Entlassung im Oktober beschlossen
Nun soll Magomed I. in Suben Pläne für ein Sprengstoff-Attentat am Tag seiner Entlassung gewälzt haben. Laut "Heute"-Infos wurde der Flüchtling – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – mittlerweile in die Justizanstalt Ried verlegt. Die Staatsanwaltschaft Ried, die im Oktober gegen die beschlossene bedingte Entlassung kein Rechtsmittel eingelegt hatte, möchte diese nun ablehnen. "Geht sich die Wiederaufnahme wegen der 14-Tages-Frist für Einsprüche nicht mehr aus, wandert Magomed I. umgehend in Schubhaft."
Magomed I. wird also nicht die Gelegenheit haben, etwaige Terror-Pläne in die Tat umzusetzen. Ganz im Gegensatz zum Wien-Attentäter, der ebenfalls vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden war. Traurige Konsequenz: vier Tote am 2. November in der City …