Österreich
Taxler missbrauchte drei Frauen: Acht Jahre Haft
Ein Wiener Taxifahrer, der zwei Frauen in seinem Wagen missbraucht haben soll, ist am Dienstag verurteilt worden.
Acht Jahre Haft. So lautet das Urteil gegen jenen Taxifahrer, der zwei Frauen in seinem Wagen missbraucht haben soll. Einer dritten soll er in die Wohnung gefolgt sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 48-Jährige zeigte sich beim Prozessauftakt im Jänner teilweise geständig. Er ist fünffacher Familienvater und rechtfertigte sich mit leiser Stimme vor Gericht.
Die erste Tat geschah schon im April 2010. Da soll der türkisch-stämmige Angeklagte Ikler Y. einer Frau in die Wohnung gefolgt sein und sich dort mehrmals an ihr vergangen haben.
Die weiteren Fälle: Im März 2011 soll sich der Taxler auf eine schlafende Frau gelegt und sie zum Sex genötigt haben. Im August 2017 kam es zu einem Übergriff auf eine 24 Jahre alte Wienerin in Floridsdorf.
Teilgeständig
"Im ersten Fall habe ich die Situation ausgenützt", gibt der Angeklagte vor Gericht zu. Er könne sich aber nicht mehr genau erinnern. Im zweiten Fall behauptete er, der Sex sei einvernehmlich passiert - und das, obwohl das Opfer noch Jungfrau war. "Wir haben gekuschelt. Sie hat mich gefragt, ob ich ein Kondom habe", so der Angeklagte.
Die Frau erzählte eine andere Geschichte: Sie sei ihm Taxi eingeschlafen. "Als ich aufwachte, lag er auf mir und drang in mich ein. Ich konnte mich nicht wehren, weil ich so betrunken war."
Keine Erinnerung
Die dritte Frau gab an, dass sie im Sommer 2017 am Schwarzenbergplatz zu Ikler Y. ins Taxi gestiegen sei. Sie wollte nach Floridsdorf. "Ich habe eine Hand an meiner Scheide gespürt", gab sie zu Protokoll. Daran konnte sich der Angeklagte nicht erinnern: "Sie hat es erfunden", meinte er. Der Gutachter glaubte ihm das nicht: "Er ist ein Serientäter, der die Gelegenheit der Wehrlosigkeit ausnutzte", so der Mediziner.
Zweimal schuldig
Der Mann bekannte sich schließlich in zwei Fällen schuldig, beim dritten Opfer konnte er sich nicht mehr erinnern. Verurteilt wurde er in allen drei Fällen wegen sexuellen Missbrauchs eine wehrlosen Person. Er fasste zudem eine Verurteilung wegen Diebstahls aus, weil er einem Opfer 350 Euro weggenommen haben soll.
Der Angeklagte wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung von insgesamt mehr als 10.000 Euro verurteilt. Sein Anwalt und auch der Staatsanwalt meldeten Berufung gegen das Urteil an.
(red)