"Unsäglicher Vorgang"
Taliban-Funktionär tritt in Kölner Moschee auf
Der Auftritt eines afghanischen Taliban-Funktionärs in einer Kölner Moschee sorgt für Aufregung. Zudem ist unklar, wie der Mann einreisen konnte.
Das Auswärtige Amt (AA) in Deutschland hatte den Auftritt von Abdul Bari Omar am Freitag scharf verurteilt. Die Reise sei dem AA nicht angekündigt worden und dem Mann sei vor seiner Einreise nach Deutschland kein Visum erteilt worden. Das nordrhein-westfälische Innenministerium erklärte am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse Agentur, bei dem Mann handle es sich um den Leiter der Lebensmittel- und Arzneibehörden in Afghanistan.
Hausverbot für Verein
Omar war am Donnerstag in Köln-Chorweiler in einer Moschee aufgetreten, die dem Dachverband Ditib angehört. Der Islamverband distanzierte sich von dem Auftritt, der "Afghanische Kulturverein Köln Meschenich" habe die als religiös angekündigte Veranstaltung organisiert.
Dem Verein sei Hausverbot erteilt worden. Der Kulturverein hatte hingegen betont, man sei weder an der Anmietung des Veranstaltungsraumes beteiligt gewesen, noch seien Vereinsmitglieder anwesend gewesen. Man habe unter anderem wegen Rufschädigung Anzeige erstattet.
Faeser fordert Aufklärung zu Auftritt
Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kritisierte den Auftritt des Taliban-Funktionärs scharf und fordert Aufklärung: "Der Auftritt des Taliban-Vertreters in Köln ist vollkommen inakzeptabel und scharf zu verurteilen. Niemand darf radikalen Islamisten in Deutschland eine Bühne bieten", so Faeser gegenüber der Deutschen Presse Agentur. Von dem Verein Ditib erwarte man "eine vollständige und sehr schnelle Aufklärung, wie es zu dem Auftritt in Köln kommen konnte."
Auch die nordrhein-westfälische Staatskanzlei hatte den Auftritt des Taliban-Funktionärs verurteilt. "Dass Mitglieder einer radikalen Organisation wie die Taliban ihre Ideologien ungefiltert auf deutschem Boden verbreiten, ist ein unsäglicher Vorgang", so ein Sprecher gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
"Keine Normalisierung mit dem Taliban-Regime"
Das Düsseldorfer Innenministerium verwies allerdings am Samstag auf eine Bewertung des Generalbundesanwalts: Nach dieser handle es sich bei den Taliban mit deren Machtübernahme in Afghanistan und der Bildung einer Regierung im September 2021 "ab diesem Zeitpunkt" nicht mehr um eine kriminelle oder terroristische Vereinigung.
Zu Einzelheiten zur Einreise aus Afghanistan verwies die Sprecherin des NRW-Ministeriums an die Bundesbehörden. Das Auswärtige Amt hatte klargestellt, dass die Bundesregierung die Taliban nicht anerkenne. "Solange die Taliban in Afghanistan in eklatanter Weise die Menschenrechte, insbesondere die Rechte von Frauen und Mädchen mit Füßen treten, wird es keine Normalisierung mit dem Taliban-Regime geben."