Verfassungsgericht prüft

"Tag der Stille"– Streit um Konzertverbot am Karfreitag

Ein Konzert am Karfreitag 2023 in Villach führte zu einer Geldstrafe. Jetzt prüft der Verfassungsgerichtshof das Veranstaltungsverbot.

Christoph Weichsler
"Tag der Stille"– Streit um Konzertverbot am Karfreitag
In Villach fand 2023 am Karfreitag– trotz Verbot – ein Event statt. Jetzt beschäftigt sich der VfGH mit dem Fall (Symbolbild, r.)
Kulturhof Villach/iStock

Ein Konzert am Karfreitag 2023 sorgt jetzt für juristischen Aufruhr und könnte eine alte Tradition ins Wanken bringen. Der Veranstalter verstieß gegen das Kärntner Veranstaltungsgesetz, das öffentliche Events an Karfreitag und am 24. Dezember verbietet, und erhielt eine Geldstrafe von 400 Euro. Doch anstatt die Strafe einfach zu akzeptieren, zog er vor Gericht. Jetzt beschäftigt der Fall sogar den Verfassungsgerichtshof. Dort wird geprüft, ob dieses Veranstaltungsverbot noch verfassungskonform ist.

Ein Regelwerk auf dem Prüfstand

Seit Jahrzehnten gelten der Karfreitag und Heiligabend in Kärnten als "Tage der Stille". Laut dem Kärntner Veranstaltungsgesetz sind an diesen Tagen keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Für die einen bedeutet das eine wertvolle Ruhepause in einer hektischen Welt. Doch andere, wie der betroffene Konzertveranstalter, sehen in der Regelung ein veraltetes Relikt.

Der Verfassungsgerichtshof hat sich des Falles angenommen, da Zweifel an der Verfassungskonformität der Bestimmung aufkamen. Die Entscheidung, die nun ansteht, könnte weitreichende Folgen haben: Sollte das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft werden, könnte das Verbot für immer fallen.

Landesregierung hält an Tradition fest

Die Kärntner Landesregierung zeigt sich entschlossen, das bestehende Gesetz zu verteidigen. In einer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof hat sie eindeutig gegen eine Änderung plädiert. SPÖ und ÖVP stimmten sogar einstimmig dafür, dass der VfGH das Verfahren einstellen möge. Sollte es doch zu einer Aufhebung kommen, fordert die Landesregierung eine Übergangsfrist von zwölf Monaten, um die betroffenen Tage weiter zu schützen.

Für viele Kärntner bleibt der Karfreitag ein besonderer Tag. Tradition und Stille sind für sie wichtige Werte, die durch das Gesetz geschützt werden. Kritiker des Verbots jedoch sehen darin einen unnötigen Eingriff in die kulturelle Freiheit und fordern ein Umdenken.

Was wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden?

Mit einer Entscheidung ist frühestens im Dezember zu rechnen. Sollte der Verfassungsgerichtshof das Veranstaltungsverbot für verfassungskonform halten, bleibt alles beim Alten: Der Karfreitag und Heiligabend bleiben ruhige Tage ohne öffentliche Events. Doch falls die Richter die Regelung kippen, könnten künftig auch an diesen stillen Feiertagen Konzerte und andere Veranstaltungen stattfinden.

Für Veranstalter wie den Villacher Konzertorganisator wäre dies ein Erfolg – für die traditionelle Stille hingegen könnte es das Ende bedeuten. Der Ausgang des Verfahrens wird von vielen mit Spannung erwartet, denn es geht nicht nur um einen lokalen Fall, sondern um ein Thema, das zwischen Tradition und moderner Freiheit steht.

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    ORF/Screenshot

    Auf den Punkt gebracht

    • Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit das Verbot öffentlicher Veranstaltungen an stillen Feiertagen wie Karfreitag und Heiligabend in Kärnten, nachdem ein Konzertveranstalter gegen eine Geldstrafe wegen eines verbotenen Konzerts am Karfreitag 2023 geklagt hat
    • Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben: Sollte das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft werden, könnten künftig auch an diesen Tagen öffentliche Veranstaltungen erlaubt sein, was die traditionelle Stille infrage stellen würde
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