Wirtschaft
Enthüllt – jetzt auch neue Maskenregeln für Supermärkte
Während Kunden noch Maske tragen müssen, dürfen Angestellte im Supermarkt ihre ablegen. Das betrifft hunderttausende Beschäftigte.
"Forderung durchgebracht, die große Erleichterung betrifft 330.000 Angestellte", freut sich Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will gegenüber "Heute". Ab 1. November braucht es laut der 3. Corona-Maßnahmenverordnung einen 3-G-Nachweis, wenn am Arbeitsplatz physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Das gilt selbstverständlich auch im Handel.
Allerdings mit einer großen Erleichterung: Wenn Supermarkt-Angestellte einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis erbringen, können sie die Maske abnehmen. Gleiches gilt im Non-Food-Bereich, hier galt bisher die 2-G-Regel.
"3G"-Verweigerern droht im Job sogar die fristlose Kündigung – Alle Infos hier >>
"Das freut uns insbesondere für die 114.000 Angestellten im heimischen Lebensmitteleinzelhandel, die in den letzten 19 Monaten durchgehend eine (FFP2)-Maske am Arbeitsplatz tragen mussten. Und das, obwohl der Handel nie ein Corona-Hotspot war und laut AGES nur 0,3 Prozent der Ansteckungen beim Einkaufen stattfinden", so Rainer Will in einer Aussendung.
Keine Änderung für Kunden
An Orten der notwendigen Grundbedürfnisse (also Supermärkte, Drogerien oder Apotheken) bleibt die FFP2-Maskenpflicht für Kunden aufrecht. Überall sonst kann mit 3-G-Nachweis ein normaler Mundschutz getragen werden. Diese Kontrollen finden aber weiterhin "maximal stichprobenartig" statt.
Die für den 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz erforderlichen Testungen (soweit man nicht geimpft ist) müssen auch fortan außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. "Angesichts des derzeitigen Personalmangels im Handel muss hier praxistauglich und mit Augenmaß vorgegangen werden", heißt es. Womöglich wird man so auch den ein oder anderen noch zur Impfung bewegen können.
Der Handelsverband fordert darüber hinaus die Schaffung einer rechtlichen Möglichkeit, den 3G-Status abspeichern zu dürfen. Ansonsten müssten geimpfte Mitarbeiter immer und immer wieder kontrolliert werden.
Grenzen der Belastbarkeit
Erleichtert zeigt sich auch die Gewerkschaft der Privatangestellten. Schon im Juni richtete man einen Appell an die Bundesregierung und forderte ein Ende der Maskenpflicht.
"Das ganztägige Arbeiten mit einer FFP2-Maske ist insbesondere im Lebensmittelhandel eine enorme Belastung und bringt viele an die Grenzen der Belastbarkeit. Das Ende der Maskenpflicht war längst überfällig", so Anita Palkovich, Wirtschaftsbereichssekretärin für den Handel in der Gewerkschaft GPA.