Wirtschaft
Sturm-Schäden: Was zahlt die Versicherung?
Kommt es Unwetterschäden an Häusern oder Autos, decken dies zumeist unterschiedliche Versicherungen. Mitunter schaut man aber auch durch die Finger.
Europa bereitet sich auf Orkan "Sabine" vor. Experten befürchten, dass der Sturm zahlreiche Schäden verursachen wird. Doch wer kommt für diese Schäden auf? Wir liefern die Antworten.
Grundsätzlich spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern oder mehr von einem Sturm. Für einen Sturmschaden am Eigenheim kommt eine Sturmversicherung auf, die meist Bestandteil einer Eigenheimversicherung ist, klärt die Arbeiterkammer auf. Wird in weiterer Folge etwas in der Wohnung beschädigt, sind diese Schäden durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Wird also etwa das Dach abgetragen, kommt die Eigenheimversicherung dafür auf, regnet es im Anschluss in die Wohnung, ist dies Sache der Haushaltsversicherung.
Bei Auto zahlt die Kasko oder man hat Pech...
Bei Sturmschäden an Pkw kommt in der Regel nur die Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko). Die eigene Haftpflichtversicherung bietet hier keinen Schutz. Wie viel des Schadens tatsächlich von der Versicherung übernommen wird, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Du findest diese Information in der entsprechenden Polizze.
Wurde etwa ein Selbstbehalt vereinbart, so wird dieser in aller Regel vom Entschädigungsbetrag abgezogen. Wer "nur" haftpflichtversichert ist, schaut im Schadensfall durch die Finger. Denn Schäden an Pkw, egal ob es sich um parkende, haltende oder fahrende Fahrzeuge handelt, gelten als durch "höhere Gewalt verursacht" und werden von der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt.
Zurückholen kann man sich laut Arbeiterkammer Wien die Kosten nur dann, wenn dem Geschädigten der Nachweis gelingt, dass Bäume schon vor dem Sturm morsch gewesen sind.
Schäden müssen schriftlich gemeldet werden
Die Meldung eines Schadens muss so rasch als möglich erfolgen. Auch bei einer telefonischen Meldung ist eine schriftliche Eingabe innerhalb einer bestimmten Frist notwendig. Wird eine Leistung abgelehnt, empfiehlt die Arbeiterkammer sich dies schriftlich begründen zu lassen.
Sturmschäden sollten von geschädigten Personen durch Fotos dokumentiert werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Gegenstände auf dem eigenen Grundstück (nachweisbar) abgesichert sind.