Wie "Heute" berichtete, ereignete sich die Attacke im August 2024 in Tillmitsch (Bez. Leibnitz). Die American-Staffordshire-Hündin "Xena" griff eine 46 Jahre alte Joggerin an und biss ihr den Daumen ab – dieser musste wieder angenäht werden. Das Opfer leide noch heute unter den Verletzungen.
Obwohl der Daumen gut verheilt sei, müsse die Frau nach wie vor eine Schiene tragen. "Mir fehlt noch ein Stück Knochen, der wird dann vom Knie rausgenommen. Links habe ich Probleme mit den Implantaten, die Hand ist nicht ganz einsetzbar", so die Betroffene. Die 46-Jährige wird sich noch weiteren Operationen unterziehen müssen.
Am Zaun der Wohnadresse des Hundebesitzers war ein Schild angebracht. Darauf abgebildet sind seine beiden Hunde – einer der beiden attackierte die Joggerin. Darüber steht: "ACHTUNG! Bitte nicht über den Zaun greifen! Hier leben 2 pflichtbewusste Hunde." Im Fall der 46-Jährigen war die Warnung allerdings umsonst. Die Frau hatte sich zum Zeitpunkt der Attacke auf der Straße befunden.
Im Prozess am Dienstag stand ein Garagentor im Mittelpunkt. Der nun angeklagte Hundebesitzer gab nach der Attacke an, dass sein American Staffordshire Terrier den Gartenzaun übersprungen habe und die Frau vermutlich dann angriff. Die Frau selbst gab an, dass sie ein "Klicken" gehört habe. Der Hund sei durch das Garagentor ins Freie gelangt.
Die Partnerin der verletzten Frau sagte aus, dass die Joggerin schon lange vor dem Vorfall Angst vor diesem Hund gehabt habe. Damals habe sie ihre Partnerin laut schreien gehört, sie wusste sofort, was passiert sein musste. Die Frau sei die Treppe hinuntergelaufen und habe ihre Partnerin auf der Straße liegend vorgefunden, gleich daneben an der Wand lag der abgetrennte Daumen.
Der Prozess wurde am Dienstag vertagt. Auf Anordnung des Gerichts wird ein Gutachten zum Garagentor angefertigt. Für den wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung angeklagten Hundebesitzer hatte der Vorfall nicht nur gerichtliche Folgen. Seine Hündin musste er abgeben.