Oberösterreich
Strompreis-Explosion – die erste Klage wurde zugestellt
Weil auch der Strom aus Wasserkraft teurer wird, sind Energieversorger jetzt mit Klagen konfrontiert. Die ersten liegen jetzt auf dem Tisch.
Am Dienstag bestätigte der staatliche Energie-Riese "Verbund" gegenüber "Heute" den Eingang der Klage einer Linzerin. Wie berichtet sieht die Frau nicht ein, dass sie wegen des steigenden Gaspreises mehr bezahlen soll, obwohl sie Strom aus 100 Prozent Wasserkraft bezieht.
Michael Poduschka, der Anwalt der Linzerin: "Unsere Mandantin ist Konsumentin, und sohin sind die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes anzuwenden. Die Preiserhöhung ist durch den herangezogenen Index, der hauptsächlich auf konventionelle Energieträger wie Gas und Öl abstellt, nicht gerechtfertigt".
„"Sind überzeugt, dass unser Vorgehen rechtskonform ist" - Verbund“
So kontert der Verbund
Der Verbund kontert in seiner Darstellung jetzt: "Die Grundlage für die letzte Strompreisanpassung von VERBUND ist eine vertraglich vereinbarte, gesetzeskonforme Klausel: Jede:r Kund:in wurde bei der Vereinbarung dieser Klausel deutlich und leicht verständlich darüber informiert, dass aufgrund des Systems der Wertsicherung des Arbeitspreises mit dem von der Österreichischen Energieagentur veröffentlichten Strompreisindex (ÖSPI) erhebliche Preisänderungen möglich sind".
Man sei überzeugt davon, dass das Vorgehen rechtskonform sei.
Das wiederum glaubt Anwalt Poduschka nicht. Es sei für die Kunden schlicht "überraschend", wenn man Strom aus reiner Wasserkraft kauft und dann würde "irgendwo im Kleingedruckten" stehen, dass sich die Preise am Öl-Gaspreis orientieren.
„"Das kann der Konsument nicht erwarten" - Anwalt Michael Poduschka“
"Das kann der Konsument nicht erwarten", so Poduschka. Es gäbe keine sachliche Rechtfertigung für diese Orientierung des Preises am Gaspreis.
Für ihn sei fraglich, ob solche Klauseln dem Transparenzgebot entsprechen, die Vertragsdetails müssten schließlich für die Kunden "klar und einsichtig" sein (mehr dazu hier).
"Erhöhung betrug nicht 163 Prozent, Vorwürfe sind falsch"
Eine Sprecherin des Verbund weist zudem darauf hin, dass die klagende Linzerin seit 1. Juli von einem vergünstigten Bonustarif profitieren würde. "Ihre Strompreiserhöhung beträgt daher nicht 163 Prozent. Die diesbezüglichen Vorwürfe sind falsch."
Täglich neue Fälle
Der Fall hat jedenfalls bereits eine Kettenreaktion ausgelöst. Bisher haben sich schon mehr als 150 weitere Betroffene bei Anwalt Poduschka gemeldet. Sie wollen ebenfalls klagen, mindestens 12 weitere Klagen sind diesbezüglich bereits in Arbeit, es werden täglich mehr.