Strafen bis 2000 Euro

Striktes Alkoholverbot – Tiroler Skiort zieht Notbremse

Die Gemeinde Fiss greift seit diesem Winter hart gegen die Auswüchse beim Après-Ski durch. Unter Strafe steht nicht nur der Alkoholkonsum.
Heute Life
23.01.2025, 13:38

Der beliebte Tiroler Skiort Fiss hat genug vom Après-Ski-Tourismus. Neue Richtlinien und harte Sanktionen sollen den ausufernden Partys Einhalt gebieten. "Wir sind eine Familienregion", betont der Fisser Bürgermeister Simon Schwendinger gegenüber der "Tiroler Tageszeitung". Deshalb geht man diesen Winter streng gegen betrunkene, grölende Touristen, die auf die Straße urinieren und sich übergeben, vor.

"Bevor die Probleme größer werden, greifen wir ein", so Schwendinger. Damit spricht er die neue - und durchaus strenge - polizeiliche Verordnung an, auf die auch Schilder samt Bußgeldangabe im Ort hinweisen.

Kuriose Verbote

In einer rund einen Kilometer langen Zone ist mit der "Verordnung gegen störenden Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit" der Konsum von alkoholischen Getränken sowie die Mitnahme von Alkohol in geöffneten Behältnissen verboten. "Diese Verordnung zielt darauf ab, öffentliche Plätze frei von exzessivem und störendem Alkoholkonsum zu halten, um die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern", heißt es dazu.

Die rote Linie markiert die Verbotszone. Vor Ort ist der Bereich mit Schildern ausgewiesen.
Fiss

Eine weitere "Verordnung gegen Verletzung des öffentlichen Anstands" soll außerdem, "dass unsittliches Verhalten, wie öffentliches Urinieren oder ähnliche Vergehen", konsequent unterbinden. Hierbei wird klar, auf welche absurden Ideen betrunkene Après-Skiler kommen können:

Verboten ist:

  • ... in ungebührlicher Weise störenden Lärm hervorzurufen.
  • ... das öffentliche Urinieren und Defäkieren.
  • … das öffentliche Erbrechen.
  • … das willkürliche Abstellen, Verschieben oder Verstellen von Gegenständen wie Skiständern, Schildern, Schneestangen, sowie vergleichbare Objekte und Sachen.
  • … das Öffnen von Kanaldeckeln.

Zusätzlich wurde die Ortspolizei verstärkt. Am Abend patrouillieren zwei Wachleute durch den Ort, untertags einer, schreibt die "Tiroler Tageszeitung".

Finger weg von Kanaldeckeln

Gültig sind die Verordnungen von 8. Dezember jeden Jahres bis einschließlich des ersten Sonntags nach Ostern im jeweils darauffolgenden Jahr. Und wer sich nicht daran hält, kann hart bestraft werden: Laut Verbotstafeln drohen Geldstrafen von bis zu 2000 Euro. Welche Verstöße wie geahndet werden, geht aus der Verordnung nicht hervor. Die Bußgelder bestimmt der Bürgermeister und sollen laut diesem mindestens 40 Euro betragen.

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