Gerade erst zwei Monate jung – jetzt muss das neue Hundehaltergesetz schon wieder geändert werden. Warum? Ein kleiner Formfehler im Gesetz führt zu einem Riesen-Problem für die Polizei: Das hindert die Beamten nämlich daran, die Verstöße zu ahnden.
Konkret geht es um die Leinen- und Maulkorbpflicht und die Regel, dass nicht mehr als zwei große Hunde gleichzeitig geführt werden. Eigentlich sollten auch Polizisten Verstöße gegen das Gesetz ahnden können. Momentan geht das aber nur über Ordnungsdienste.
Grund ist ein fehlerhafter Verweis auf einen Paragrafen im Gesetz. Der wurde einfach falsch formuliert. Eine neue Version des Gesetzes wurde schon von der Landesregierung beschlossen. Im März wird sie dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt, dann sollte auch die Polizei eine Handhabe haben.
Auslöser für das neue Gesetz war der Fall "Elmo": Am 2. Oktober 2023 war eine Frau in Naarn (Bez. Perg) joggen, als sie plötzlich von Hunden angefallen wurde. Für die Schwerverletzte, die bis zur Unkenntlichkeit zerfleischt wurde, kam jede Hilfe zu spät. Es kam zu heftigen Diskussionen, auch auf politischer Ebene.
Rasch brachte das Land Oberösterreich danach ein neues Hundehaltegesetz auf Schiene, das am 1. Dezember in Kraft trat. Es sieht eine Reihe von Verschärfungen, insbesondere für "große" und "auffällige" Hunde, vor.
Große Hunde im Sinne des neuen Gesetzes haben eine "Schulter"-Höhe von über 40 Zentimetern oder wiegen mehr als 20 Kilo. Ihre Halter müssen neben der Sachkunde-Ausbildung eine zusätzliche Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen. Wer sich nicht an das neue Gesetz hält, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Die Strafen reichen bis zu 7.000 Euro.