Skuriller Prozess
Streit um Hundehaufen landet vor Gericht in Salzburg
Hat ein Hund wirklich auf der Wiese sein Geschäft gemacht oder nicht? In Salzburg landete dieser kuriose Fall vor Gericht.
Ein kurioser Fall in Salzburg hat es bis zum Landesverwaltungsgericht geschafft. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Hund einen Haufen auf einer Wiese gemacht hat oder nicht. Eine Salzburgerin hat eine Hundebesitzerin bei der Behörde angezeigt, weil sie im März die Hinterlassenschaft ihres Windhundes nicht von der Weise entfernt habe, berichten die Salzburger Nachrichten.
Der Magistrat verhängte eine entsprechende Geldstrafe. Die Hundebesitzerin erhob dagegen Beschwerde. Nun kam es zu einer mündlichen Verhandlung. "Tatzeit" und "Kackhaltung" wurden vor Gericht erörtert.
Haltung des Hundes beobachtet
Die Hundebesitzerin bestritt, dass ihr Hund einen Haufen gemacht haben soll. Die Privatanzeigerin brachte sogar eine Zeugin mit, um den Sachverhalt darzulegen. Schlussendlich konnte aber niemand beweisen, ob der beschuldigte Hund tatsächlich einen Haufen hinterlassen hat.
Vom Landesverwaltungsgericht, heißt es, dass die Privatanzeigerin angegeben hätte, nur eine geduckte Haltung des Hundes beobachtet zu haben. Sie habe daraus geschlossen, dass der Hund abgekotet habe. Den Kothaufen selbst habe sie nicht bestätigen können. Außerdem kommt das Gericht zum Schluss, dass "zur Tatzeit" am 1. März um 18.30 Uhr "bereits eine starke Dämmerung" eingetreten sei und der Bereich auch nicht direkt beleuchtet gewesen sei. Das bedeutet, es war nicht nachvollziehbar.
Nur fünf Strafen innerhalb von fünf Jahren
Das Landesverwaltungsgericht gab somit der Beschwerde statt und hob das Straferkenntnis gegen die Hundebesitzerin auf. Das Verwaltungsverfahren wurde eingestellt. Tatsächlich kommt es eher selten vor, dass es für nicht ordentlich eingesackelte Hundegeschäfte Anzeige und Strafe gibt, heißt es vom Magistrat. In den vergangene fünf Jahren wurde fünfmal eine Geldstrafe von 50 Euro verhängt.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein kurioser Fall in Salzburg, bei dem eine Frau eine Hundebesitzerin wegen nicht entfernten Hundekots angezeigt hatte, endete vor dem Landesverwaltungsgericht
- Da niemand beweisen konnte, dass der beschuldigte Hund tatsächlich einen Haufen hinterlassen hatte, wurde die Geldstrafe aufgehoben und das Verfahren eingestellt