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Straftäter können laut Urteil nun Schutzstatus verliere

Nachdem auch Gerichte aus Österreich angefragt hatten, verlautbarte der Europäische Gerichtshof nun ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil. 

Michael Rauhofer-Redl
Der EuGH hat nun entschieden, dass straffälligen Flüchtlingen unter gewissen Umständen der Schutzstatus aberkannt werden kann. Symbolbild.
Der EuGH hat nun entschieden, dass straffälligen Flüchtlingen unter gewissen Umständen der Schutzstatus aberkannt werden kann. Symbolbild.
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Ein richtungsweisendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag getroffen. Denn laut dem Spruch des Gerichts können gefährliche Straftäter künftig ihren Flüchtlingsstatus verlieren. Eine Aberkennung sei möglich, wenn Betroffene wegen eines besonders schweren Verbrechens verurteilt werden und zudem als Gefahr für die Allgemeinheit gelten, so das Gericht. 

Aberkennung nicht verpflichtend

Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt seien, könnten die EU-Mitglieder den Schutzstatus entziehen – eine Verpflichtung dazu gibt es allerdings nicht, betonte der EuGH mit Sitz in Luxemburg. "Insbesondere muss der Betroffene eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Allgemeinheit berührt, und die Entscheidung muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren," heißt es wörtlich.

Hintergrund der Entscheidung sind Anfragen von Gerichten aus mehreren EU-Ländern – darunter auch Österreich –, die bereits mit ähnlichen Fallen beschäftigt waren und mit Anfechtungen zu dem Thema befasst sind. Das EuGH-Urteil solle ledigliche als "Entscheidungshilfe" dienen, heißt es. 

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    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
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