Steiermark
Steuerbetrug mit Äpfeln - 5 Jahre Haft für Obstbauer
Ein steirischer Obstbauer hat das Finanzamt mit nicht gelieferten Äpfeln um 8,5 Millionen Euro betrogen. Er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Ein kurioser Steuerbetrug hat für einen steirischen Obstbauer nun schwere Folgen. Der 46-Jährige wurde am Mittwoch in Graz zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte vom Finanzamt mehr als 8,5 Millionen Euro an Vorsteuern für angebliche Apfellieferungen zu Unrecht bezogen. Dabei täuschte er Obst-Lieferungen ins Ausland vor. Auch das Geld muss er zurückzahlen.
Der Unternehmer musste sich am Mittwoch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht verantworten. Der Mann zeigte sich geständig. Der Betrug lief über mehrere Jahre von 2006 bis 2018 mit gefälschten Rechnungen. Das Geld investierte er offenbar zu großen Teilen in seinen landwirtschaftlichen Betrieb sowie in seine vom Konkurs bedrohten Firmen.
"Ziel, den perfekten Obstbetrieb aufzubauen"
"Es ist extrem leicht gegangen", sagte der Obstbauer am Mittwoch zur Richterin. Er wisse, dass es ein großer Fehler war: "Ich war zu blöd, um sonst wirtschaftlich gut zu arbeiten. Ich hatte das Ziel, den perfekten Obstbaubetrieb aufzuziehen."
Bereits 2018 wurde er wegen Urkundenfälschung und Betrugs verurteilt. Dabei hatte er Marillen aus Ungarn als österreichische verkauft. Dennoch machte er mit dem Betrug weiter. "Es waren Kredite und wirtschaftlicher Druck da", so der Angeklagte.
Angefangen hatte alles 2006: Der damals junge Obstbauer hatte sich ein gutes Geschäft aufgebaut, doch seine 2003 gegründete GmbH wuchs zu schnell. Laut seinem Verteidiger war der Steirer vom Bauern zum Unternehmer geworden: "Es gab Millionenumsätze, aber kein Controlling und niemanden mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund."
Als 2005 eine große Handelskette plötzlich als Abnehmer wegfiel und der Angeklagte seine Apfelzulieferer bezahlen musste, habe er sich entschlossen, über die Umsatzsteuerrückvergütung Gelder zu lukrieren.
75.000 Euro bisher zurückgezahlt
Durch die doppelten Leistungen des Finanzamts, hatte er bis 2009 seine in finanzielle Schieflage geratene GmbH wieder saniert und die Forderungen seiner Zulieferer erfüllt.
Bisher hat er 75.000 Euro von den 8, 5 Millionen zurückgezahlt. Neben der Rückzahlung wurde der Angeklagte auch zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.