Kurioser Rechtsstreit

"Glocken zu laut" – Steirer-Paar klagt jetzt die Kirche

Ein steirisches Ehepaar reichte Klage gegen die Pfarre St. Peter-Freienstein und die Filialkirche Maria Freienstein ein. Die Glocken seien zu laut.

Dominik Mayer
"Glocken zu laut" – Steirer-Paar klagt jetzt die Kirche
Die Verhandlung fand am Landesgericht Leoben statt.
Klaus Pressberger / SEPA.Media / picturedesk.com

Wegen "unerträglichem und ortsunüblichen Glockengeläute" der Wahlfahrtkirche Maria Freienstein klagte das Ehepaar bereits im September 2024 auf Unterlassung. Am Landesgericht Leoben wurde diese Klage nun am Mittwoch in einer ersten Tagsatzung verhandelt.

Von der zuständigen Richterin wurde außer Streit gestellt, dass die seit 2018 installierte Glocke jeden Tag ab 12 Uhr Mittag drei Minuten, jeden Samstag von 16.50 bis 17 Uhr und auch bei Gottesdiensten in der Wallfahrtskirche läutet.

"Gesundheitliche Probleme ausgelöst"

Der Anwältin des Klägers zufolge gebe es seit Oktober 2023 eine massive Lärmbelastung mit Spitzenwerten bis zu 92 Dezibel, die bei ihrem Mandanten gesundheitliche Probleme auslösen würde. Der Mann würde durch das Surren der Glocke Migräne bekommen. Das Läuten der zweiten Pfarrkirche im Ort störe ihn nicht, da diese leiser sei.

Der Obmann des Pfarrgemeinderates von St. Peter-Freienstein konnte die Aufregung des Klägers nicht verstehen. "Dass die Glocke diesen Lärm verursacht, können wir nicht nachvollziehen", so der Obmann in der Verhandlung.

Einvernehmliche Lösung gescheitert

Die Richterin war bemüht, "im Sinne eines friedvollen Miteinanders" eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Der Versuch, die beiden Parteien zu einem Vergleich zu bewegen, scheiterte.

Die beklagte Partei wäre dazu bereit gewesen, das Samstagsläuten einzustellen. Der Kläger allerdings verlangte, dass nur 13 Mal im Jahr geläutet werden dürfe und ein Lärmschutz errichtet werden soll. Dem konnten die Beklagten nicht zustimmen. Der Anwalt der Beklagten begründete dies mit dem Denkmalschutz, der eine solche Maßnahme nicht zulasse.

Keine innerkirchliche Angelegenheit

Den Antrag der Beklagten wegen Unzulässigkeit der Klage wies die Richterin zurück. Die beklagte Partei hatte sich darauf berufen, dass diese Art des Rechtsweges unzulässig sei, weil Vesper- und Angelusläuten nicht der Gerichtsbarkeit des Staates unterliegen, sondern innerkirchliche Angelegenheit seien.

"Sobald es Immissionsstreitigkeiten wegen des Läutens einer Kirchenglocke gibt, ist das kein innerkirchliches Begehren mehr. Deshalb ist die Klage zulässig", begründete die Richterin ihre Entscheidung. Zudem betonte sie aber, dass man der Kirche nicht vorschreiben könne, wie oft sie die Kirchenglocken läuten lasse und auch nicht, in welchem Dezibelbereich sich das abspielen solle.

Gutachter wird bestellt

Nach 40-minütiger Verhandlung stand fest, dass es ein Lärmgutachten brauche, da die eingebrachten Lärmmessungen lediglich privat durchgeführt wurden. Die Richterin wies darauf hin, dass es darum gehe, welchen Lärm ein durchschnittlicher Mensch als unangenehm empfinde. Subjektive Lärmempfindlichkeiten würden dabei nicht berücksichtigt werden.

Nun soll ein Sachverständiger die Sache klären und auf dem Grundstück der Kläger Lärmmessungen durchführen. Wenn das Ergebnis feststeht, wird es eine weitere Verhandlung am Landesgericht Leoben geben. Innerhalb der nächsten 14 Tage müssen beide Parteien einen Kostenvorschuss von jeweils 2.000 Euro für den Gutachter bei Gericht einzahlen.

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    • Ein steirisches Ehepaar hat die Pfarre St. Peter-Freienstein und die Filialkirche Maria Freienstein wegen zu lauter Glocken verklagt, da das tägliche und samstägliche Läuten gesundheitliche Probleme verursache.
    • Eine einvernehmliche Lösung scheiterte, und nun soll ein Gutachter die Lärmbelastung auf dem Grundstück der Kläger messen, um die Angelegenheit weiter zu klären.
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