Wird in der Steiermark mittels PCR-Test eine der aggressiveren Sars-CoV-2 Varianten – vorrangig geht es um die Briten-Mutation B.1.1.7 und die Südafrika-Mutation B.1.351 – festgestellt, müssen Infizierte und ihre Kontaktpersonen ab sofort für zwei Wochen in Quarantäne.
Wie der ORF berichtet, können mit den Mutanten angesteckt Personen frühestens 14 Tage nach Auftreten der Symptome bzw. 14 Tage nach dem ursprünglich Positiv-Test entlassen werden.
Nach dem Burgenland und Wien ist die Steiermark jetzt das dritte Bundesland, das nach einer Empfehlung des Gesundheitsministeriums die vorgeschriebene Isolationsdauer für Infizierte anhebt.
Die neue Quarantäne-Verlängerung gilt auch für Kontaktpersonen der Kategorie 1. Auch sie müssen sich nach einem Kontakt mit Mutanten-Infizierten für 14 Tage absondern – und auch bei ihnen wird ein PCR-Test zur Pflicht.
Frühestens nach 10 Tagen kann die Quarantäne bei Kontaktpersonen und Erkrankten beendet werden. Dazu braucht es aber einen negativen PCR-Test sowie müssen Betroffene zuvor 48 Stunden symptomlos gewesen sein.
Die Quarantäne-Verlängerung kommt aber nicht ohne Ausnahme: Sie gilt nur für die Corona-Mutationen. Wer sich mit dem "Wildtyp" angesteckt hat, der muss wie bisher nur für 10 Tage in Isolation. Selbiges gilt für Kontaktpersonen.