Niederösterreich
Star-Anwältin zeigte Richterin und Staatsanwalt an
Astrid Wagner lässt nicht locker: Nach der Richterin zeigte sie jetzt auch einen Wiener Staatsanwalt an. Der Verdacht: Amtsmissbrauches.
Astrid Wagner holt jetzt zum Rund-um-Schlag aus, zeigte nach der Richterin in Sankt Pölten jetzt auch einen Staatsanwalt der Wiener Staatsanwaltschaft an.
Absage von Prozess wegen Krankheit
Die Star-Anwältin hatte im Herbst einen Mandanten am Landesgericht Wiener Neustadt vertreten, fühlte sich schlecht, erlitt eine Kreislaufschwäche, ging zum Arzt und ließ sich für den darauffolgenden Prozess in Sankt Pölten entschuldigen - alles dazu hier.
Doch die Richterin hatte offenbar Zweifel an der Erkrankung Wagner und schaute einige Tage später im Abfragesystem der Justiz (VJ) nach und kontrollierte somit die Advokatin. Astrid Wagner schrieb bereits am 7. Oktober eine Sachverhaltsdarstellung ans Justizministerium und brachte in der Folge auch Anzeige gegen die Sankt Pöltner Richterin ein.
Staatsanwalt sah keinen Anfangsverdacht
Um eine etwaige Befangenheit auszuschließen, wurde der Akt in ein anderes Bundesland, nach Wien, abgetreten. Und dort wischte ein Wiener Staatsanwalt den Fall sofort vom Tisch, sah keinerlei Anfangsverdacht und stellte das Verfahren einfach ein.
Und da hakt nun Astrid Wagner ein: "Einige wenige Staatsanwälte und Richter glauben, nicht an Gesetze gebunden zu sein. Wie kann jener Staatsanwalt, obwohl in St. Pölten schon erhoben worden war, den Fall so lapidar einstellen?" Die Advokatin zeigte also auch den Staatsanwalt an und schrieb zudem noch einen offenen Brief an Justizministerin Zadic (Anzeige und Brief siehe auch Bilderserie).
Verdacht des Amtsmissbrauches
Die Rechtsanwältin hofft, dass der Fall nun ernst genommen wird: "Ich habe das Ohr immer an der Bevölkerung. Die Justiz hat teilweise keinen guten Stand mehr in der Öffentlichkeit. Und darum muss der Causa wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches nachgegangen werden. Denn eine Richterin aus St. Pölten darf nicht, ohne dienstliches Interesse, einfach so mit einer überheblichen Selbstgerechtheit in einen fremden Akt schauen. Und der Staatsanwalt wäre meiner Meinung nach verpflichtet gewesen, das Verfahren fortzuführen. Denn es war nachweislich ein Anfangsverdacht gegeben und er stellte das Verfahren ohne Begründung ein."
Für die Richterin und den Staatsanwalt gilt die Unschuldsvermutung.