Konto eingefroren

Staat wollte 18.800 Euro von Betrugsopfer einkassieren

Ein Wiener überwies einem Betrüger 18.800 Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt und für verfallen erklärt. Nun kämpft das Opfer um die Rückgabe.

Österreich Heute
Staat wollte 18.800 Euro von Betrugsopfer einkassieren
Der Wiener wollte um 18.800 Euro Goldbarren ankaufen, saß dabei einem Betrüger auf. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Betrugsmaschen gibt es viele – auch ein Wiener fiel im Juni 2019 auf Kriminelle, die im Internet agierten, herein. Der Mann überwies für den Ankauf von Goldbarren 18.801,15 Euro auf ein Konto. Doch das Opfer hatte Glück – zumindest schien es so. Denn im Zuge des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurde das Guthaben auf jenem Konto sichergestellt und beschlagnahmt.

Zurück erhielt der Wiener sein Geld allerdings nicht – stattdessen folgten mehrere Gerichtsprozesse. So wurde die Kontoinhaberin in einem Strafverfahren aufgrund des fehlenden Vorsatzes freigesprochen. Das Betrugsopfer, das sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, wurde auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen.

Staatsanwaltschaft beantragte Verfall

Anschließend wurde das Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter weitergeführt, das Konto blieb daher eingefroren. Nach fast zwei Jahren – im April 2021 – brach die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren schließlich ab und beantragte den Verfall des Guthabens in einem eigenen Verfahren.

Da sich der Wiener im Verfallverfahren absichern wollte, schloss er am 25. Mai 2021 am Bezirksgericht Innere Stadt mit der Kontoinhaberin einen Vergleich. Darin wurde festgelegt, dass sie ihm den Betrag samt Zinsen abzüglich der Kontoführungsspesen zu bezahlen hat (Exekution), auch Kontoverfügungsrechte wurden ihm abgetreten.

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    Guthaben ging an den Bundesschatz

    Schließlich kam es zum Verfallverfahren – und die Richterin verkündete ein überraschendes Urteil: Der gesamte Kontobetrag (rund 49.400 Euro) wurde trotz Vergleich für verfallen erklärt! Der verzweifelte Wiener stellte daraufhin Anträge auf Aufhebung der Beschlagnahme – doch das Guthaben wurde dem Bundesschatz zugeführt. 

    Das wollte der Betrogene nicht auf sich sitzen lassen – er klagte die Republik Österreich. Doch das Erstgericht wies die Klage ab, auch das Berufungsgericht gab dem Rechtsmittel des Klägers nicht Folge. Die Causa ging schließlich an den Obersten Gerichtshof (OGH). Und dieser entschied nun, dass der Klage des Wieners stattzugeben ist. 

    OGH kritisiert Lücke

    "Das Opfer einer Straftat hat im Fall des Verfalls auch dann Anspruch aus den vom Bund vereinnahmten Vermögenswerten befriedigt zu werden, wenn sich der Verurteilte oder ein Haftungsbeteiligter, insbesondere mit gerichtlichem Vergleich, zum Ersatz der Folgen jener Straftat verpflichtet hat, deretwegen auf Verfall erkannt wurde", heißt es in der Begründung. 

    Zudem kritisiert der OGH: "Dass das Opfer einer Straftat (im Fall einer Verfallsentscheidung) nur dann Anspruch aus dem vereinnahmten Vermögenswert hat, wenn ihm eine Entschädigung rechtskräftig zuerkannt wurde (also eine gerichtliche Entscheidung vorliegt), begründet eine Lücke, die durch Gleichstellung von hoheitlich und privatautonom geschaffenen Exekutionstiteln zu schließen ist."

    red
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