Niederösterreich
St. Pölten limitiert Fernwärme-Erhöhung auf 15 Prozent
Die Landeshauptstadt versucht eine drohende Preisexplosion bei der Fernwärme abzuwenden und hat eine Vereinbarung mit der EVN gefunden.
In Wien und St. Pölten steigt der Preis für die Fernwärme wie berichtet enorm, die niederösterreichische Landeshauptstadt will nun gegensteuern. Ein Großteil der Bevölkerung heizt dort mit Fernwärme. Die entsprechenden Entscheidungen soll der Gemeinderat nächsten Montag (27. Juni) beschließen.
Enorme Preissteigerung droht
Die Preisgestaltung der St. Pöltner Fernwärme ist an eine Preisgleitklausel gebunden, die vom Gemeinderat im Oktober 2018 beschlossen wurde. Damit wird der Arbeitspreis, der an die Kunden weitergegeben wird, zweimal jährlich an die jeweiligen aktuellen Primärenergiekosten angepasst. Dies hätte nun eine massive Preiserhöhung für die Kunden ab 1. August zur Folge.
„In guten und kooperativen Verhandlungen mit der EVN ist es uns gelungen, die notwendige Preissteigerung bei der St. Pöltner Fernwärme so gering wie möglich zu halten“, so Bürgermeister Matthias Stadler. Auf Basis einer durch die Fernwärme St. Pölten GmbH durchgeführten Kalkulation werde die Erhöhung mit 15 Prozent limitiert, um einerseits die Kunden so gering wie möglich zu belasten und andererseits die Liquidität des Unternehmens im operativen Betrieb nicht zu gefährden.
Unterstützungspaket kommt
"Uns ist aber auch klar, dass die stark gestiegenen Energiepreise, egal ob es sich um Gas, Öl, Fernwärme oder Holz handelt, für die ärmsten der St. Pöltner Haushalte nicht mehr allein zu stemmen sind. Es gibt zwar bereits den Heizkostenzuschuss, viele jedoch fallen zum Teil knapp um diese Förderung um. Um die BürgerInnen der Stadt zu entlasten, werden wir ein Förderpaket erarbeiten, das für viele Haushalte rasches Geld zur Bezahlung der gestiegenen Heizkosten bringen soll. Dafür wird die Stadt eine Million Euro zur Verfügung stellen“, kündigt der St. Pöltner Bürgermeister an.
Dabei werde es sich um eine sozial gestaffelte Förderung handeln, bei der etwa ein maximales Haushaltseinkommen festgelegt werde und andere Förderungen berücksichtigt würden. „Unsere Sozialhilfe erarbeitet mit anderen Magistratsabteilungen ein Konzept dafür. Wichtig ist es, rasch zu helfen, deshalb soll dem Gemeinderat bereits im September, also rechtzeitig vor der Heizperiode, der Antrag zur Beschlussfassung dafür vorliegen“, gibt der Bürgermeister einen konkreten Zeitplan vor.