Oberösterreich

Späte 200-€-Strafe für Spazierengehen ohne Corona-Maske

Ein Ehepaar ging mitten in der Corona-Pandemie ohne Maske auf einen "Demo-Spaziergang". Die je 100 Euro Strafe wollten sie nicht zahlen. 

Peter Reidinger
In Steyr 
In Steyr 
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Der Fall passierte, als das Coronavirus in Österreich und weltweit gerade besonders schlimm grassierte. Ende März 2021, es gab zu dieser Zeit noch viele Todesfälle und vollbelegte Krankenhäuser, ging ein Ehepaar aus Steyr ohne die vorgeschriebene Maske zu einem so genannten "Spaziergang" (was meistens den Charakter eine Demo hatte) auf den Steyrer Stadtplatz. 

Die Polizei war ebenfalls vor Ort, zeigte die beiden an, weil sie eben die Maske nicht trugen. SPÖ-Bürgermeister Markus Vogl (in Ausübung der Bezirkshoheitsgewalt) verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 100 Euro pro Person.

Wie die "OÖN" nun berichten, legte das Paar sofort über ein Anwaltsbüro Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Die beiden verwiesen dabei auf ein Ärztliches Attest eines Mediziners, der laut "OÖN" selbst ein deklarierter Gegner der Maskenpflicht war. "Hiermit bestätige ich, dass das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung für die oben genannte Person aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert, wissenschaftlich belegbar gesundheitsschädlich und im Sinne der Psychohygiene traumatisierend und damit unzumutbar ist", hieß es darin. Das Landesverwaltungsgericht hob die Strafe daraufhin auf.

Damit war das juristische Tauziehen aber noch nicht zu Ende. Das Gesundheitsministerium schaltete sich schließlich ebenfalls ein, es hat den Freispruch beim Verwaltungsgerichtshof angefochten. Dieser gab dem Strafbescheid nun doch recht. Ein Mitgrund: Die Formulierung im Attest dürfte einfach aus anderen Maskenbefreiungen kopiert worden sein. Der betroffene Mediziner beteuert in den OÖN dennoch: "Ohne eine medizinische Indikation hat auch niemand ein Attest bekommen". Den beiden Maskengegners bringt das jetzt nichts. Sie werden die Strafe von je 100 Euro wohl zahlen müssen.

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