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So wird es nach der Wahl am 29. September weitergehen

Die Zeit zwischen der Wahl am 29. September bis zu ersten Sitzung am 24. Oktober ist lang. Doch was passiert in dieser "Pause"?

Newsdesk Heute
So wird es nach der Wahl am 29. September weitergehen
So wird es nach der Wahl im Nationalrat weitergehen.
Helmut Graf

Am 29. September wählen die Österreicher einen neuen Nationalrat. Mit dessen konstituierender Sitzung – die voraussichtlich am 24. Oktober stattfindet – wird die mittlerweile 28. Gesetzgebungsperiode (GP) eingeläutet – 23 davon waren bisher in der zweiten Republik.

Fünf Jahre lang werden die neu gewählten Abgeordneten dann Zeit haben, ihre politischen Ziele in Form von Gesetzesbeschlüssen umzusetzen, sofern der Nationalrat nicht seine vorzeitige Auflösung beschließt oder er vom Bundespräsidenten vorzeitig aufgelöst wird. Was passiert aber zwischen dem 29. September und dem 24. Oktober? Und wie startet das Hohe Haus in eine neue Legislaturperiode? Diese Fragen klären unter anderem die Bundesverfassung und die Geschäftsordnung des Nationalrats.

Eines gleich vorweg

Eine Zeit ohne funktionsfähigen Nationalrat gibt es in der Regel nicht. Nur wenn der Bundespräsident – oder eine Bundespräsidentin – den Nationalrat auf Vorschlag der Bundesregierung vorzeitig auflösen oder eine Initiative des Nationalrats zur Absetzung des Staatsoberhaupts per Volksabstimmung scheitern würde, entstünde ein kurzzeitiges Vakuum.
Beide Fälle sind in der Zweiten Republik allerdings noch nie vorgekommen. Vielmehr schließen die Gesetzgebungsperioden nahtlos aneinander an. Auch dieses Mal wird es nicht anders sein: Die aktuellen Abgeordneten bleiben bis zum erstmaligen Zusammentreten des neu gewählten Nationalrats im Amt. Sie werden auch nach dem 29. September zu Sitzungen zusammentreten, parlamentarische Anfragen stellen und Beschlüsse fassen können.

Erste Sitzung erst am 24. Oktober

In der Praxis sind Sitzungen des alten Nationalrats nach dem Urnengang aber nicht üblich. In Notfällen könnten die Abgeordneten dennoch schnell reagieren, wie etwa im Jahr 2008. Infolge der weltweiten Krise der Finanzmärkte drei Wochen und acht Tage nach der Wahl musste der alte Nationalrat Tagen, vor dem erstmaligen Zusammentreffen des Neuen, tagen.

Lange ist die Zeitspanne zwischen Wahl und konstituierender Sitzung aber ohnehin nicht. Laut Verfassung ist der Bundespräsident nämlich dazu verpflichtet, den neu gewählten Nationalrat innerhalb von dreißig Tagen nach der Wahl einzuberufen. Da die 27. Gesetzgebungsperiode regulär am 23. Oktober endet, kommt heuer als konkreter Termin rechtlich gesehen außerdem nur der 24. Oktober in Betracht. Mit diesem Tag beginnt dann auch die ordentliche Tagung 2024/25.

Deshalb ist die "Pause" wichtig

Diese Zeitspanne zwischen der Wahl under ersten Sitzung ist deshalb notwendig, weil es rund zwei Wochen dauert, bis die endgültigen Landes- und Bundeswahlergebnisse feststehen. Außerdem müssen sich Abgeordnete, die auf verschiedenen Wahlebenen (zum Beispiel sowohl in ihrem Regionalwahlkreis als auch über die Bundesliste) ein Mandat errungen haben, entscheiden, welches davon sie annehmen. Davon hängt ab, wer für sie in den Nationalrat nachrückt. Trifft der bzw. die Doppeltgewählte innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe des endgültigen Bundeswahlergebnisses keine Entscheidung, tut dies die Bundeswahlbehörde.

Was in der ersten Sitzung passiert

Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt der konstituierenden Sitzung ist die Angelobung der 183 Abgeordneten. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass der neu gewählte Nationalrat aktiv werden kann. Außerdem werden die drei Präsidenten des Nationalrats, die Schriftführer und Ordner, sowie neben dem Hauptausschuss zumeist auch weitere erste Ausschüsse gewählt.

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Damit ist sichergestellt, dass der neue Nationalrat sofort funktionsfähig ist, unabhängig davon, wie lange die Regierungsverhandlungen dauern sollten. Zuletzt waren es immerhin 100 Tage – und damit mehr als drei Monate –, bis nach diversen Sondierungsgesprächen und nachfolgenden Verhandlungen das türkis-grüne Kabinett endgültig stand und von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vereidigt wurde.

Beschlüsse gleich nach der Wahl

Erfahrungsgemäß hält sich die Zahl der Gesetzesbeschlüsse bis zur Bildung einer neuen Regierung allerdings in Grenzen. So haben die Abgeordneten beispielsweise nach der Wahl 2019 bis zur Fixierung der türkis-grünen Koalition am 7. Jänner 2020 lediglich sechs Gesetze verabschiedet.

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Findet die Nationalratswahl im Herbst statt, verzögert sich in der Regel auch der Budgetbeschluss: In den ersten Monaten des neuen Jahres kommt dann entweder das automatische oder, sofern beschlossen, ein gesetzliches Budgetprovisorium zum Tragen.

Das passiert mit Verhandlungsgegenständen

Nicht erledigte Verhandlungsgegenstände – zum Beispiel nicht beschlossene Regierungsvorlagen oder Gesetzesanträge von Abgeordneten – verfallen mit Ablauf einer Gesetzgebungsperiode. Sie müssen dann neu eingebracht werden und der Gesetzgebungsprozess beginnt wieder von vorne.

Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen vom sogenannten "Diskontinuitätsprinzip": So bleiben Volksbegehren, Bür­ger­ini­tia­ti­ven, Berichte des Rechnungshofes, der Bundesrechnungsabschluss und Berichte der Volks­anwalt­schaft automatisch Verhandlungsgegenstände. Das heißt, in diesen Fällen schließt der neue Nationalrat an die Arbeit des früheren Nationalrats an.

Auch schriftliche Anfragen von Abgeordneten an Regierungsmitglieder sind bei einem Wechsel der Gesetzgebungsperiode weiterhin zu beantworten, sie können vom neuen Nationalrat aber nicht in Form von Anfragebesprechungen thematisiert werden.

Ausschüsse im Nationalrat

Welche Fachausschüsse der Nationalrat zur Vorberatung von Verhandlungsgegenständen einrichtet, obliegt der Mehrheit der Abgeordneten. Fix vorgeschrieben sind nur wenige Ausschüsse wie etwa der Budgetausschuss und der Hauptausschuss. Das heißt, die Zahl der Ausschüsse kann von Legislaturperiode zu Legislaturperiode variieren.

Ein Faktor für die Größe der Ausschüsse wird sein, wie viele Parteien den Sprung in den Nationalrat schaffen. Derzeit sind fünf Parteien – und damit auch fünf Klubs – im Hohen Haus vertreten. Zweimal waren es in der Zweiten Republik aber auch schon sechs Fraktionen: zum einen nach der Abspaltung des Team Stronach vom BZÖ im Jahr 2012, zum anderen nach dem erstmaligen Einzug der NEOS ins Parlament im Jahr 2013.

So funktioniert die Klubbildung

Voraussetzung für die Gründung eines Klubs ist es, dass die Partei über mindestens fünf Abgeordnete verfügt, wobei die Klubbildung spätestens einen Monat nach der konstituierenden Sitzung bekanntgegeben werden muss und pro wahlwerbender Partei nur ein Klub gegründet werden darf.

Abspaltungen bzw. Neugründungen von Klubs während einer laufenden Gesetzgebungsperiode, wie sie bei der Gründung des Liberalen Forums, des BZÖ und des Team Stronach geschahen, sind seit 2013 nicht mehr möglich. Abgeordnete können aber weiterhin aus einem Klub austreten (und als sogenannte "wilde" Abgeordnete weiterarbeiten) oder sich einem anderen Klub anschließen.

Den Klubs kommt im parlamentarischen Betrieb eine besondere Rolle zu. So können nur Klubs Mitglieder für die vorberatenden Ausschüsse nominieren und bekommen eine besondere Förderung. Auch weitere Rechte – etwa das Recht von Klubs mit weniger als 20 Abgeordneten, einmal im Jahr eine Sondersitzung des Nationalrates zu verlangen – knüpfen an den Klubstatus an.

Sesselrücken in der Präsidialkonferenz

Eine wesentliche Bedeutung haben die Klubs außerdem bei der Zusammensetzung der Präsidialkonferenz, die als beratendes Organ für den Nationalratspräsidenten unter anderem in die Erstellung der Tagesordnungen der Nationalratssitzungen und in die Festlegung von Redezeiten eingebunden ist. Ihr gehören neben den drei Nationalratspräsidenten auch die Klubobleute der Nationalratsfraktionen an. Auch sie wird demnach nach jeder Wahl neu gebildet.

Mitarbeiter der Parlamentsdirektion

Eine Konstante stellen hingegen die Mitarbeiter der Parlamentsdirektion – und in einem großen Ausmaß auch jene der Klubs – dar. Die Parlamentsverwaltung mit dem Parlamentsdirektor an der Spitze unterstützt die neuen und wiedergewählten Abgeordneten unter anderem mit einem Servicecenter und stellt Betriebsmittel wie Laptops sowie Büroarbeitsplätze bereit. In diesem Sinn schafft sie die Rahmenbedingungen dafür, dass der Nationalrat ungehindert seiner Tätigkeit nachkommen kann.

Sitzplan und Bundesrat

Den Ablauf der ersten Sitzung des neu gewählten Nationalrats legt in der Regel übrigens noch die "alte" Präsidialkonferenz fest. Sie berät auch über den Sitzplan und weitere organisatorische Fragen, wobei neue Parlamentsparteien grundsätzlich eingebunden werden.

Keine Auswirkung hat die Nationalratswahl auf den permanent tagenden Bundesrat: Er erneuert sich jeweils partiell nach Landtagswahlen und kennt keine Gesetzgebungsperioden.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Nach der Nationalratswahl am 29
    • September dauert es bis zur konstituierenden Sitzung am 24
    • Oktober, bis der neue Nationalrat seine Arbeit aufnehmen kann
    • In dieser Zeit werden die endgültigen Wahlergebnisse ermittelt und Abgeordnete entscheiden, welches Mandat sie annehmen, während die erste Sitzung die Angelobung der Abgeordneten und die Wahl der Nationalratspräsidenten umfasst, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen
    red
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