Niederösterreich
Tschetschenen-Mord: 14 Jahre Haft für Leibwächter
Der Mord an Mamichan U. (43) am 4. 7. in Gerasdorf hatte für Aufsehen gesorgt. Jetzt musste der Leibwächter des Toten wegen Mordversuches vor Gericht.
Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen, einem Großaufgebot an Justiz- und Exekutivbeamten, absolutem Fotografier- und Filmverbot ging heute am Landesgericht Korneuburg der Prozess wegen Mordversuches gegen Ahmed A. (37) über die Bühne. Der 37-Jährige war der Leibwächter des Kadyrow-Kritikers Mamichan U. alias Martin B., der unter dem Pseudonym "Anzor" Videoblogs herstellte und sich darin sehr abschätzig über den Tschetschenen-Präsidenten äußerte.
Schütze verhaftet
Rückblick: Der 43-jährige Exil-Tschetschene mit Wohnsitz in Wien-Donaustadt war am ersten Samstag im Juli 2020 vor einem Gewerbebetrieb in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) erschossen worden. Der 37-jährige Ahmed A. wählte den Notruf. Im Zuge der großräumigen Alarmfahndung mit Unterstützung der Wega und Cobra konnte der mutmaßliche Schütze, Sar-Ali A. (47), nur knapp zwei Stunden nach der Bluttat in Linz festgenommen werden - mehr dazu hier.
Für Ahmed A. klickten dagegen noch am Tatort die Handschellen, wobei der 37-Jährige beim Eintreffen der Einsatzkräfte der Polizei eine defekte Faustfeuerwaffe aushändigte.
Angeklagter Leibwächter
Ahmed A., ebenfalls wie der tote Martin B., Kritiker von Kadyrow, begleitete den 43-Jährigen seit längerer Zeit auf Schritt und Tritt, war sein Leibwächter. Denn Polizeischutz hatte der 43-jährige Ex-Informant des Verfassungsschutzes nie wollen und daher stets abgelehnt.
Der Tattag am 4. Juli
Martin B. hatte sich am Abend des 4. Juli 2020 laut Anklage mit Sar-Ali A. wegen eines Waffengeschäftes verabredet. Ahmed A. versuchte noch, dem 43-Jährigen das Treffen auszureden, da Sar-Ali A. in der tschetschenischen Community als glühender Kadyrow-Anhänger gilt. Während des Treffens versteckte sich der 37-Jährige dann in Absprache mit Martin B. in einiger Entfernung hinter einem Fahrzeug, was in taktischer Hinsicht nicht durchdacht war, wie auch in der Anklageschrift extra angemerkt wird: "Eine tatsächliche Schutztätigkeit aus dieser Position war aufgrund des Abstands und der eingeschränkten Sicht nicht möglich."
Taktischer Fehler
Folglich war Ahmed A. außerstande rechtzeitig einzugreifen, als Sar-Ali A. eine Waffe zog und auf Martin B. feuerte. Der Leibwächter hörte in seinem Versteck zwar die Schüsse und lief herbei, doch als er das Auto von Martin B. erreichte, lag dieser bereits tot auf der Beifahrerseite und der mutmaßliche Schütze saß in seinem Pkw und startete gerade den Motor. Aufgrund seiner defekten Pistole konnte Ahmed A. den Flüchtenden nicht stoppen. "Zum Glück für den anderen Täter", meinte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag.
Denn die ballistische Untersuchung ergab: Nach den tödlichen Schüssen auf den 43-Jährigen soll Beschützer Ahmed A. versucht haben, auf Sar-Ali. A. zurückzuschießen. Als Ahmed A. den Abzug seiner Tokarev M57, die ihm übrigens Martin B. illegal besorgt hatte, betätigte, brach allerdings kein Schuss. Denn die erste Patrone war feucht und somit defekt. Ahmed A. zog daraufhin den Schlitten der Waffe nach hinten, um diese erneut durchzuladen, doch dabei verkeilte sich die erste Patrone im Lauf und machte die Waffe völlig unbrauchbar.
"Wollte nur auf Reifen schießen"
Der angeklagte 37-Jährige hat sich bis zum Prozess am 8. April 2021 damit verantwortet, er habe nur auf die Reifen schießen wollen und den Mann, der seinen Freund erschossen hatte, nicht töten wollen - mehr dazu hier.
Auch beim Prozess in Korneuburg blieb der Anwalt des Leibwächters bei dieser Darstellung. Verhandelt werde nun ein "Auftragsmord von Kadyrow", sagte der Verteidiger von Ahmed A. Er forderte auch eine Belangung des Bestimmungstäters, eines Mannes, der in der Anklage nicht erwähnt werden würde. Sein Mandant sei persönlicher Freund und Beschützer des Opfers gewesen und müsse sich nun verantworten, obwohl er bei der Ergreifung des mutmaßlichen unmittelbaren Täters sogar geholfen habe.
"Kein Beweis für versuchten Mord"
Der Angeklagte habe bei der versuchten Schussabgabe lediglich das Fluchtauto von Sar-Ali A. mit einem Treffer auf die Reifen stoppen wollen. "Für einen versuchten Mord gibt es keine Beweise", so der Anwalt des Leibwächters. Auch der Angeklagte unterstrich: "Ich habe nur auf das Auto bzw. die Reifen gezielt."
Die Anklage umfasste neben versuchtem Mord auch unbefugten Besitz von Schusswaffen. Ebenfalls angeführt wurde ein Verstoß gegen das Verbotsgesetzes. Die Vorwürfe der Urkundenunterdrückung und der fortgesetzten Gewaltausübung wurden indes am heutigen Donnerstag aus dem Verfahren ausgeschieden.
Sieben von acht Geschworenen stimmten für Mordversuch. Das Urteil für Ahmed A.: 14 Jahre Haft wegen Mordversuches und zweier anderer Delikte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde).