Wien
So sollen Wiens Weihnachtsmärkte über die Bühne gehen
Mitte November wollen in Wien die Advent- und Christkindlmärkte aufsperren. "Heute" hat die Pläne, wie heuer trotz Corona gepunscht werden soll.
Der Advent 2020 war für viele eine traurige Zeit. Coronabedingt gab es in Wien keine Christkindlmärkte, nur vereinzelt waren Punschstände zu finden. Heuer soll das anders werden! Die Stadt und die Markt-Betreiber feilen derzeit an den Details, wie ein Winter wie damals möglich ist. Basis der Überlegungen ist die Corona-Verordnung der Stadt, die mit 1. November in Kraft tritt. Darin ist fixiert, dass für Weihnachtsmärkte die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet) gilt.
Konkret heißt es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ): "Für Gelegenheitsmärkte – oder abgetrennte Bereiche von diesen, wo von Gastgewerbe-Betreibern und Schaustellerbetrieben (Fahrgeschäfte) Dienstleistungen angeboten werden, gelten die Bestimmungen für Veranstaltungen (Anzeige-/Bewilligungspflicht, Präventionskonzept und Covid-Beauftragter, Einlasskontrolle) sinngemäß und die in Wien gültige 2,5G-Regel."
Die 2,5G-Regel muss natürlich auch kontrolliert werden, wobei es auch von der Stadt heißt, dass "Kontrollpflichten nicht überspannt werden dürfen". Vielmehr solle "stichprobenartig" kontrolliert werden.
Folgende Einlasskontrollen wurden erarbeitet und sollen, je nach Lage und örtlicher Beschaffenheiten des Veranstaltungsortes, umgesetzt werden:
Konsumationszonen:
a) Kontrolle beim Zugangsbereich des Gastro-Stands mit Bandabsperrung, von wo es direkt in die jeweils eingezäunte Konsumationszone weitergeht, durch eine eigens dafür abgestellte Person oder
b) Zugang zum Gastro-Stand mit Bandabsperrung, wo bei der Speisen- und Getränkeausgabe die Kontrolle eines Event-Armbands erfolgt, das bei einer vorangegangenen 2,5G-Kontrolle ausgegeben wird. Von dort soll ein unmittelbarer Zugang zur abgesperrten Konsumationszone neben der Essensausgabe möglich sein.
Gesamtes Marktgebiet gilt als Veranstaltung:
a) Eingezäunt mit 2,5 G-Kontrolle beim Einlass oder
b) Ohne Absperrung mit Ausgabe von Bändern an diversen Zugangsstellen zum Markt bzw. am Markt (ev. auch außerhalb unter Einbindung der Hotellerie). Für Einkauf und Konsumation an Ständen ist ein Band erforderlich, reine Passanten benötigen kein Band
c) Eigener abgezäunter Konsumationsbereich mit allen Gastro-Ständen samt eigener Eingangskontrolle
Aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) heißt es zu "Heute": "Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Wiener Weihnachtsmärkte wird es eventuell unterschiedliche Umsetzungskonzepte geben. Bei der Event-Armbandlösung wäre jedenfalls eine Abstimmung zwischen Weihnachtsmärkten, die diese Zutrittskontrolle nützen, sinnvoll. Wir sind gerade mit den BetreiberInnen in enger Abstimmung, um ein einheitliches Präventionskonzept zu erarbeiten, das die Basis für alle Weihnachtsmärkte dienen soll."