Wien
So öffnen Wiens Bäder – die strengen Corona-Regeln
Ab dem 19. Mai dürfen auch die Bäder wieder öffnen. Zunächst war unklar, wie genau. Nun stehen die Regeln aber fest.
Die Temperaturen sind schlagartig gestiegen – sogar die 30-Grad-Marke wurde diese Woche bereits geknackt. Es soll nicht mehr lange dauern, bis man sich in den Bädern sonnen und abkühlen kann. Am 19. Mai können die Wiener Bäder wieder Gäste in Empfang nehmen öffnen.
Wie vor wenigen Tagen von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) angekündigt, werde es allerdings strenge Corona-Auflagen geben. Diese stehen nun fest, so Wiederkehr am Dienstag gegenüber der APA.
Insgesamt gehen somit 17 Sommerbäder, elf Familienbäder, die Hallenbäder Hütteldorf und Brigittenau sowie die Schwimmhallen des Theresienbades und des Hallenbades Donaustadt ab dem 19. Mai wieder in Betrieb.
„3G-Regel bei Zutritt“
Um ein sicheres Badevergnügen zu ermöglichen, geht die Öffnung der Bäder einher mit strengen Regeln. Dabei handelt es sich um die uns bereits bekannten Maßnahmen (Einhaltung des Mindestabstands, Hygieneregeln sowie eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen).
Einlass wird dieses Jahr nur bestimmten Personengruppen gewährt: auch in den Bädern greift die 3G-Regel. Zutritt gibt es demnach nur für genesene, geimpfte oder getestete Personen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter zehn Jahren – jene dürfen aber nur in Begleitung von Erwachsenen in die Anlage.
Die Auflagen werden kontrolliert, eine namentliche Registrierung ist aber zumindest nicht erforderlich, berichtet die APA. Weiters heißt es, dass in den Eingangsbereichen Leitsysteme, Markierungen und gegebenenfalls Absperrungen eingerichtet werden.
„Abstände einhalten“
Streng kontrolliert wird auch die Einhaltung des Mindestabstands. Jener gilt dabei überall: Beim Einlass, am gesamten Badegelände und auch im Schwimmbecken ist ein Mindestabstand von zwei Meter zu anderen Badegästen - ausgenommen im gemeinsamen Haushalt lebende - einzuhalten. In Naturgewässern sind es sogar drei bis vier Meter.
Wie es weiter heißt, ist grundsätzlich das Verweilen an Einstiegen, Beckenrändern und Beckenumgängen nicht gestattet. Ansammlungen sollen generell vermieden werden.
„Bäderampel kehrt zurück“
Auch die aus dem Vorjahr bekannte Bäderampel hat dieses Jahr ein Comeback. In jener werden die freien Badeplätze dargestellt. Diese kann online - unter "www.wien.gv.at/baeder" - aufgerufen werden. Die Vollbelegung wird auch vor Ort, etwa durch Hinweisschilder oder die "Blaue Fahne", angezeigt.
„Keine Monats- und Saisonkarten“
Monats- und Saisonkarten sind auch 2021 nicht erhältlich, weil jene den Zutritt nicht garantieren können. Einzeltickets gelten für ein bestimmtes Bad und können bis zu drei Tage im Voraus erworben werden.
Am Badetag selbst sind die Tickets auch online erhältlich. Aufgrund der Regeln und Einschränkungen werden zumindest die Eintrittspreise deutlich reduziert, versicherte man aus dem Büro des Stadtrats laut APA.
„Registrierungspflicht in Gastrobetrieben“
Badegäste müssen sich – wie oben erwähnt – nicht für einen Besuch registrieren. Dies gilt jedoch nicht für Gastronomie- und Freizeitbetriebe innerhalb der Anlagen. Hier gelten die diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen.
Eine Registrierung – wie in der entsprechenden Verordnung vorgesehen – ist in den Gastgewerbebetrieben vorzunehmen.