Niederösterreich

Selten ohne Grund – darum dreht Dir AMS den Geldhahn zu

Immer wieder beschweren sich AMS-Kunden über eine Sperre oder unzumutbare Bedingungen. Nur: Die Sache ist glasklar geregelt.

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AMS immer wieder in Kritik - obwohl: die Regeln sind glasklar
AMS immer wieder in Kritik - obwohl: die Regeln sind glasklar
Harald Dostal / picturedesk.com

Immer wieder muss das AMS Kunden und Kundinnen das Geld streichen bzw. sperren - wie einem Vater (34) nach einem Probetag. Viele Betroffene wandten sich in der Vergangenheit an "Heute", um ihren Ärger Luft zu machen. So auch eine Psychologin, die als Putzfrau arbeiten sollte - mehr dazu hier. Sven Kuntze aus St. Pölten wollte nicht für 11,17 Euro brutto die Stunde aufs Dach steigen. 

AMS-Geld=Versicherungsleistung

Doch oft ist das AMS im Recht, die Dinge sind klar geregelt, es gibt Zumutbarkeitsbestimmungen. Der Bezug des Arbeitslosengeldes ist als Versicherungsleistung zu verstehen, der Kunde hat alles ihm Mögliche dazu beizutragen, um den Versicherungsfall ehestbaldig zu beenden.

So sind für einen Teilzeitjob 90 Minuten Wegzeit absolut vertretbar, bei einer Vollzeitstelle zwei Stunden. Unter gewissen Voraussetzungen ist sogar eine längere Wegzeit zumutbar. Geringe Überschreitungen der täglichen Wegzeit sind immer zumutbar

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    AMS stand immer wieder in der Kritik
    AMS stand immer wieder in der Kritik
    Daniel Schreiner

    Eine zumutbare Beschäftigung ist eine Beschäftigung, die den körperlichen Fähigkeiten entspricht, die die Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet, die angemessen entlohnt wird (Kollektivvertrag!), die in angemessener Zeit (siehe oben) erreichbar ist oder für die das Unternehmen eine Unterkunft bereit stellt und die es dennoch ermöglicht, den gesetzlichen Betreuungspflichten nachzukommen.

    Eine zumutbare Mindestarbeitszeit ist eine Beschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden. Ausnahme: Sie haben Betreuungspflichten für Kinder unter 10 Jahren oder für ein behindertes Kind. Dann reichen 16 Stunden.

    Wird eine zumutbare Beschäftigung vom AMS-Kunden abgelehnt, kommt es zu einer 6-wöchigen Sperre, im Wiederholungsfall acht Wochen (dasselbe gilt für Schulungen und Kurse).

    Wird ein Kontrolltermin ohne triftigen Grund versäumt, wird das Geld solange gesperrt, bis man wieder persönlich beim AMS erscheint.

    Auch zu beachten: Wenn man ein Dienstverhältnis bzw. die arbeitslosenversicherte Erwerbstätigkeit freiwillig beendet oder das Dienstverhältnis aus Eigenverschulden beendet wurde, erhält man für 4 Wochen ab Ende der Beschäftigung kein Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. Die Bezugsdauer verkürzt sich dadurch aber nicht.

    Ganz wichtig: Änderungen der persönlichen Lebensumstände dem AMS bekanntgeben: Heirat, Geburt eines Kindes, Arbeitsbeginn, Einkommensänderung, Studienbeginn, Auslandsaufenthalt, Krankheit. Am besten meldet man Änderungen sofort, spätestens innerhalb einer Woche. Sofort als Muss-Meldung ans Arbeitsmarktservice gilt, wenn man eine Arbeit beginnt. Änderungen kann man übers eAMS-Konto, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail melden.

    Laut einer Sprecherin des AMS würde die Zusammenarbeit mit den meisten Kunden problemlos funktionieren: "Natürlich gibt es auch einige schwierige Fälle."

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