Österreich
Urteil ist da! Seisenbacher muss 5 Jahre hinter Gitter
Montagnachmittag fiel in Wien das Urteil gegen Olympiaheld Peter Seisenbacher. Er muss – nicht rechtskräftig – fünf Jahre in Haft und sagte: "Ich habe verstanden."
Doppel-Olympiasieger Peter Seisenbacher ist soeben am Wiener Landesgericht schuldig gesprochen worden. "Ich habe verstanden", sagte er mit versteinerter Miene nach der Urteilsverkündung von Richter Christoph Bauer. Da sich der frühere Judoheld Bedenkzeit erbeten hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Seisenbacher: "Sie hat Märchen erzählt …"
Auch am zweiten Prozesstag war Peter Seisenbacher seiner bisherigen Verantwortung treu geblieben: "Ich bleibe bei meiner Aussage vom ersten Tag", sagte der gefallene Held Montagvormittag im Großen Schwurgerichtssaal. Richter Bauer fragte im Bezug auf die Aussagen der mutmaßlichen Opfer nach: "Sie lügen also?" Seisenbacher: "Sie sagen die Unwahrheit." Dann folgt eine lange Schilderung über eine Japan-Reise. Am Ende seiner ausschweifenden Erzählung über eine der Frauen sagt Seisenbacher zu Rat Bauer: "Es soll auch zeigen, dass sie Ihnen hier ein Märchen erzählt hat."
Ex-Partnerin entlastet Judoka
Nach dem Angeklagten wurde am Montag eine ehemalige Lebensgefährtin des früheren Judoka als Zeugin befragt. Sie war mit Seisenbacher ab 2005 zusammen, brachte damals selbst ein kleines Mädchen in die Partnerschaft mit. Dass er sich an Unmündigen vergangen haben könnte, glaubt sie nicht: "Sonst hätte ich ja keine Beziehung mit ihm geführt."
"Seltsame Bewegungen im Schlafsack"
Der zweite Zeuge des Tages, der 1998 selbst in Seisenbachers Judoclub in der Wiener Blattgasse trainiert hat, erinnert sich an eine lange zurückliegende Begebenheit. Eines Nachts habe er "seltsame Bewegungen" in Peter Seisenbachers Schlafsack wahrgenommen. "Es war komisch. Ich dachte, es war ein Spiel. Ich war acht, ich habe mich nicht ausgekannt." Am nächsten Morgen habe eines der Opfer, das Seisenbacher nun massiv belastet, laut dem Zeugen "sehr schlecht ausgesehen". Der Zeuge, der "immer als Träumer, als einer, der Geister sieht" bezeichnet wurde, erzählt emotional: "Mir hat nie jemand geglaubt …"
Zusätzliche Beweisanträge abgeschmettert
Vor den Plädoyers und der Urteilsverkündung hatte Peter Seisenbachers Verteidiger noch die Ladung mehrerer ehemaliger Schüler des Ex-Judokas sowie drei Ex-Trainer beantragt. Auch der japanische "Judo-Gott" Yasuhiro Yamashita hätte für eine Aussage nach Wien reisen sollen. Der Schöffensenat lehnte ab. Die souveräne Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig verlangte in ihrem Schlussstatement eine "unbedingte Freiheitsstrafe" für Peter Seisenbacher: "Die Beweislage reicht aus, um ihn im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen." Sein Verteidiger Bernhard Lehofer forderte einen Freispruch für seinen Klienten, den er nicht "für den bösen Narzissten, den Mephisto" hält und von dessen Unschuld er naturgemäß überzeugt sei. Seisenbacher, dem – wie jedem Angeklagten – das letzte Worte zugestanden wäre, verzichtete.
Aufstieg und tiefer Fall des Peter Seisenbacher
- Geboren am 25. März 1960 in Wien. Er ist 59 Jahre alt, vom Sternzeichen Widder.
- Olympia-Gold 1984 bei den Spielen in Los Angeles (USA)
- Vier Jahre später, 1988, verteidigte er den Titel in Seoul (Südkorea).
- Nach der Karriere bis 1992 Generalsekretär der Sporthilfe und Trainer des Herren-Nationalteams. Nach einem Disput folgte 1991 die Entlassung.
- 1996 wurde ihm das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich verliehen. Eine Aberkennung ist nicht vorgesehen.
- 2005 bis 2010 Präsident des Wiener Judo-Landesverbandes
- Ab 2010 Trainer in Georgien
- Wechsel zur aserbaidschanischen Judo-Herrennationalmannschaft im Oktober 2012
- Im Juni 2014 wurden erste Missbrauchsvorwürfe publik.
- Im Oktober 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Wien Anklage.
- Am 19.12.2016 hätte er in der Hauptstadt vor Gericht stehen sollen. Seisenbacher entzog sich durch Flucht dem Verfahren.
- 1. August 2016: Seisenbacher wurde in einer Absteige in der Kiewer "Allee der Helden" festgenommen.
- Die ukrainischen Behörden setzten ihn am 8. September 2016 erneut auf freien Fuß. Er tauchte wieder unter. Das österreichische Bundeskriminalamt fahndete ab 12. September 2016 wieder mit einem internationalem Haftbefehl.
- Das ukrainische Justizministerium lehnte am 6. Oktober 2017 ein Auslieferungsersuchen ab; forderte Seisenbacher aber auf, das Land binnen fünf Tagen zu verlassen.
- Seisenbacher tauchte in der Folge wieder unter. Mitte September 2019 wurde er beim Versuch, aus der Ukraine Richtung Polen auszureisen, festgenommen.
- Der Promi landet in einem ukrainischen Höllen-Häf'n: 29 Zellengenossen teilen sich dort 15 Betten. Seisenbacher sagte bald: "Ich will nachhause."
- Am 12. September 2019 landet er am Flughafen Wien-Schwechat und wird umgehend in die Justizanstalt Wien-Josefstadt gebracht.
- Der Haft- und Rechtsschutzrichter verhängt dort am 14. September 2019 die Untersuchungshaft – wegen Fluchtgefahr.
- Am 25. November 2019 begann schließlich der Prozess in Wien.
- Am 2. Dezember 2019 wurden Peter Seisenbacher und Zeugen noch einmal befragt. Dann verlas Richter Christoph Bauer Inhalte aus dem Gerichtsakt. Vor der Urteilsberatung hielten Staatsanwältin, Verteidiger Bernhard Lehofer und die Privatbeteiligtenvertreterinnen ihre Plädoyers. Für Peter Seisenbacher gilt die Unschuldsvermutung.