Prozess wegen Falschaussage

"Sehr ungerecht" – Kurz kritisiert Hammer-Urteil

Am Freitag ist der frühere Kanzler Sebastian Kurz zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das sagte er danach in einer ersten Reaktion.

Michael Rauhofer-Redl
"Sehr ungerecht" – Kurz kritisiert Hammer-Urteil
Sebastian Kurz zeigte sich in einem ersten Statement überrascht über den Schuldspruch.
Jure Čufer

Mit großem Interesse blickte die Öffentlichkeit am Freitag ins Wiener Straflandesgericht. Dort musste sich der frühere Bundeskanzler Sebastian Kurz unter anderem wegen des Verdachts der Falschaussage verantworten. Er wurde erstinstanzlich und nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. In bestimmten Punkten gab es auch Freisprüche, etwa zur Vorstandsbestellung in der Staatsholding ÖBAG.Der Ex-Politiker kündigte noch am Freitag Berufung an.

In einem ersten Statement erklärte Kurz, dass er das Urteil als "sehr ungerecht" empfinde. Er sei in zwei von drei Anklagepunkten freigesprochen worden, strich er hervor. Zeitgleich zeigte er sich optimistisch, in zweiter Instanz Recht zu bekommen. 

"Ich habe definitiv nicht entschieden"

Wenn er die Aufsichtsräte bestimmt hätte, wären es jene Kandidaten geworden, die er gewollt hätte. Seiner Wahrnehmung nach habe der damalige Finanzminister die personellen Entscheidungen getroffen. 

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    Sebastian Kurz zeigte sich in einem ersten Statement überrascht über den Schuldspruch.
    Sebastian Kurz zeigte sich in einem ersten Statement überrascht über den Schuldspruch.
    Jure Čufer

    Auch aus heutiger Sicht würde er sagen, dass er eingebunden gewesen sei. Konkret sei er um seine Meinung gefragt worden. "aber bestimmen konnte ich nicht, sonst hätte ich eben meine Wunschkandidaten genommen. Ich muss die Entscheidung des Richters zur Kenntnis nehmen – aber ich bin ehrlich gesagt überrascht", so der frühere Regierungschef. "Ich habe definitiv nichts entschieden", betonte er.

    Kurz sprach von einem Zwischenschritt und zeigte sich bereit, den Rechtsstreit in die nächste Instanz zu tragen. Juristisch betrachtet gilt für ihn und den Zweitangeklagten – auch Kurz' früherer Kabinettschef Bernhard Bonelli wurde verurteilt, allerdings nur zu sechs Monaten bedingter Haft – nach wie vor die Unschuldsvermutung. 

    Das Urteil bezeichnete Kurz als "nicht lebensverändernd". Privat und beruflich gehe es nun für ihn genauso weiter "wie gestern". Im Anschluss daran bedankte er sich für das Interesse und ging ab.

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      privat, iStock

      Auf den Punkt gebracht

      • Der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz wurde zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt, die er als "sehr ungerecht" bezeichnete
      • Er kündigte an, in Berufung zu gehen und bestritt, in den Kandidatenprozess für Aufsichtsratsposten involviert gewesen zu sein
      • Kurz bezeichnete das Urteil als Zwischenschritt
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