Acht Monate bedingte Haft

Hammer-Urteil! Ex-Kanzler Kurz SCHULDIG gesprochen

Ex-Kanzler Sebastian Kurz wurde am Freitag vor Gericht in Wien wegen Falschaussage zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Newsdesk Heute
Hammer-Urteil! Ex-Kanzler Kurz SCHULDIG gesprochen
Ohne Krawatte – so erschien Sebastian Kurz am Freitag vor Gericht.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Am letzten Prozesstag zeigte Sebastian Kurz Nerven. Er beriet sich während der Verhandlung immer wieder mit seinen Anwälten, rutschte nervös auf seinem Sessel hin und her, flüsterte den Rechtsbeiständen Worte zu – im Schlussplädoyer überschlug sich sogar seine Stimme.

Nach einem wahren Gerichtsmarathon von über neun Stunden fiel dann am Nachmittag das Urteil: Kurz wurde zu einer unbedingten Geld- und einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Wenige Augenblicke nach 19 Uhr dann der Hammer: Kurz ist schuldig!

Der ehemalige Regierungschef habe im Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt – und zwar in Bezug auf die Frage, ob er in die Besetzung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG eingebunden gewesen sei. Er wusste laut Richter, dass er sich daran beteiligt hatte und auch aktiv eingebracht habe. Von weiteren Beschuldigungen wurde Kurz jedoch freigesprochen.

8 Monate bedingt

Konkret wurde er zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verdonnert; sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli, der ebenfalls schuldig gesprochen wurde, zu sechs Monaten – die Probezeit betrage drei Jahre. Beide müssen die Verfahrenskosten ersetzen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist Sebastian Kurz damit vorbestraft.

Richter glaubte Schmid

Der Ex-Kanzler nahm das Urteil regungslos und mit starrem Blick zur Kenntnis. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die Aussage von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid für ihn "im Wesentlichen glaubwürdig" gewesen sei. Schmid habe Kurz nach Ansicht des Richters nicht um jeden Preis schaden wollen; seine Äußerungen deckten sich großteils mit denen anderer in Chats.

Staatsanwaltschaft forderte drei Monate Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor mehr als drei Monate bedingte Haft und mehr als 180 Tagsätze Geldstrafe beantragt. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach den Einkommensverhältnissen.

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    Sebastian Kurz, hier am Freitag 23. Februar 2024 bei seinem letzten Prozesstag in Wien.
    Sebastian Kurz, hier am Freitag 23. Februar 2024 bei seinem letzten Prozesstag in Wien.
    JOE KLAMAR / AFP / picturedesk.com

    Der Ex-Kanzler musste sich dem Vorwurf der Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss stellen. Im Raum standen bis zu drei Jahre Haft. 

    red
    Akt.