Niederösterreich

Schwarz-Blau kündigt ganz neue Wirtshaus-Prämie an

Um die Wirtshauskultur zu erhalten, soll in Niederösterreich ein "Wirtshaus-Prämie" kommen. Voraussetzung sind traditionelle Speisen auf der Karte.

David Huemer
In Niederösterreich sollen Wirte mit traditionellen Speisen künftig eine Wirtshaus-Prämie erhalten.
In Niederösterreich sollen Wirte mit traditionellen Speisen künftig eine Wirtshaus-Prämie erhalten.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Seit Freitagnachmittag ist es fix – ÖVP und FPÖ stimmten in Niederösterreich einem Arbeitsübereinkommen zu. Johanna Mikl-Leitner wird somit Landeshauptfrau bleiben, der freiheitliche Udo Landbauer wird Landeshauptfraustellvertreter. 

Eine künftige Zusammenarbeit der beiden Parteien kommt äußerst überraschend. Landbauer stellte Mikl-Leitner in den vergangenen Wochen vor allem für ihre Corona-Politik an den Pranger.

Im Zuge der Verhandlungen einigten sich Schwarz-Blau auf Maßnahmen gegen das Wirtshaussterben in Niederösterreich und beschließt die Einführung einer Wirtshaus-Prämie. Künftig sollen Gasthäuser, die ein traditionelles und regionales Speisenangebot aufweisen, einen finanziellen Bonus erhalten. Mit dieser Maßnahme erhofft sich die niederösterreichische Landesregierung, die Wirtshauskultur auch in Zeiten der Teuerung aufrechtzuerhalten.

Land Niederösterreich wirbt nicht mehr für Impfung

Mikl-Leitner war im abgelaufenen Jahr eine der größten Fürsprecherinnen für eine generelle Impfpflicht in Österreich. Die FPÖ hingegen kritisierte die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, lehnte die Schutzimpfung gänzlich ab.

Im neuen Arbeitsübereinkommen spielt die Aufarbeitung mit den Corona-Maßnahmen eine entscheidende Rolle. So einigten sich ÖVP und FPÖ unter anderem darauf, dass das Land Niederösterreich in Zukunft keine Werbemaßnahmen für die Corona-Impfung durchführen wird. 

Zudem wird das Land Niederösterreich die Impfpflicht für alle Mitarbeiter aufheben. Dadurch können all jene ehemaligen Mitarbeiter in ihre Jobs zurückkehren, die bisher auf Grund der eingeführten Corona-Impfpflicht ihrer Tätigkeit nicht weiter nachgehen konnten. Das Land einigte sich außerdem darauf, dass dort, wo das Land Niederösterreich die Personalhoheit ausübt, keine Maßnahmen gesetzt werden, die auf eine direkte oder indirekte Corona-Impfpflicht hinauslaufen.

Maskenpflicht für Krankenhauspersonal fällt

Außerdem wird ab 30.4. 2023 die Maskenpflicht für Mitarbeiter in allen Kliniken der Landes-Gesundheitsagentur aufgehoben.

Zusätzlich einigten sich beide Parteien auf einen Fonds in Höhe von 30 Millionen Euro, der für einen Ausgleich von negativen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen sorgen soll. Dazu sollen unter anderem Beratungsleistungen im Fall individueller Schäden, medizinische Betreuung von Menschen mit Impf-Beeinträchtigungen, Kosten zur Behandlung psychischer Probleme, allfällig erforderliche Therapien und Mehraufwendungen für Heimunterricht zählen.

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    Mikl-Leitner und Udo Landbauer präsentieren ihren Polit-Pakt.
    Mikl-Leitner und Udo Landbauer präsentieren ihren Polit-Pakt.
    HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

    Die weiteren Punkte im Zusammenhang mit Corona im Wortlaut: 

    Das Land Niederösterreich wird jene – wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder von Amts wegen an die Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind.

    Die Summe der weiteren dem Land zugeflossenen Strafgelder von ungefähr 1,3 Millionen Euro werden vom Land Niederösterreich in den Fonds gemäß Punkt 1 eingebracht und so Personen zugutekommen, die durch die Pandemie Schaden genommen haben.

    Das Land Niederösterreich wird alle Bewerber, deren Bewerbung für eine Stelle im Landesdienst auf Grund ihres Corona-Impfstatus nicht weiter verfolgt wurde, zu einer neuerlichen Bewerbung einladen. Voraussetzung bleiben selbstverständlich die allgemeinen Aufnahmekriterien.

    Das Land Niederösterreich richtet unabhängig vom Fonds gem. Punkt 1 eine unabhängige, unbefangene und weisungsfreie Evaluierungskommission ein, die sich mit den Maßnahmen, Auswirkungen und Folgen der CoronaPandemie wie z.B. Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen auseinandersetzen und diese aufarbeiten wird. Die Ergebnisse dieser Kommission sollen für das Land Orientierung für Maßnahmen im Falle einer allfällig neuerlich auftretenden Pandemie sein

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