Teil der Note
Schule will Insta-Account für Kind, Mutter sagt "Nein"
Über den verpflichtenden Insta-Account ihrer Tochter für die Schule, ist eine Mutter aus NÖ nicht erfreut: "Ist dem Hass im Netz ausgeliefert."
Sybille R. (Name geändert) aus St. Pölten-Land ist verärgert: Ihre 13-jährige Tochter musste sich für das Fach "Digitale Grundbildung" bei Instagram anmelden und selbstgedrehte Videos hochladen. "Ich will nicht, dass jeder sehen kann was meine Tochter so macht", stellt die Mutter klar.
"So wie es die Food-Influencer machen"
Die Gymnasiastin und vier weitere Mitschüler bekamen vom Pädagogen Video-Projekte zugeteilt. "Die Gruppe sollte Kochrezepte medienwirksam aufbereiten, so wie die ganzen Food-Influencer es aktuell machen. Und das alles in der Freizeit und in unseren Privaträumen", ist Sybille R. verärgert.
„Es gibt genügend Leute, die damit illegale Sachen anstellen. Und unter den Videos waren auch sehr heftige Hass-Kommentare.“
Ihre Tochter durfte bis dato keinen Insta-Account haben. "Ich finde, dass solche Videos und Fotos von meinem Kind nichts im Netz verloren haben. Es gibt genügend Leute, die damit illegale Sachen anstellen. Und unter den Videos waren auch sehr heftige Hass-Kommentare. Ich will nicht, dass meine Tochter solchen Beleidigungen ausgeliefert ist", betont die 45-Jährige.
Die Mutter konfrontierte den Lehrer mit ihren Bedenken, doch dieser reagierte laut ihr eher sachlich auf die Sache. "Er meinte, dieses Projekt sei Teil des Unterrichtes und macht einen Teil der Note aus. Und die Kinder hätten sich auch nicht zeigen müssen", gibt sie gegenüber "Heute" an.
Ihr wäre lieber, man würde in dem Fach "Digitaler Grundbildung" eher auf die Gefahren von Social Media hinweisen und nicht noch die Kinder dazu animieren, sich wie ein Influencer zu verhalten.
Das sagt die Bildungsdirektion NÖ dazu:
"Heute" fragte bei der Bildungsdirektion NÖ nach: "Digitale Grundbildung ist laut Lehrplan fächerübergreifend im Unterricht einzubauen und in der Sekundarstufe als verbindliche Übung zu führen. Im Mittelpunkt steht der reflektierte und kritische Umgang mit dem Internet und mit Social Media. Dazu gehört es auch, Inhalte digital zu erstellen und zu veröffentlichen."
Aber so wie in diesem Fall, wenn die Erziehungsberechtigten mit der Einrichtung eines Instagram-Accounts auf den Namen der Schülerin nicht einverstanden sind, muss dieser Account auch nicht zwingend eingerichtet und die Inhalte nicht veröffentlicht werden. "Die Übung kann aber - ohne Veröffentlichung der Inhalte - in der Theorie durchgeführt werden", teilt ein Sprecher mit.
Auf den Punkt gebracht
- Eine Mutter in Niederösterreich ist verärgert darüber, dass ihre 13-jährige Tochter für das Fach "Digitale Grundbildung" bei Instagram angemeldet werden musste, um selbstgedrehte Videos hochzuladen, und lehnt dies aufgrund von Sicherheitsbedenken ab
- Die Bildungsdirektion von Niederösterreich stellt jedoch klar, dass die Übung theoretisch durchgeführt werden kann, ohne dass die Inhalte veröffentlicht werden müssen
- Die Mutter wünscht sich stattdessen, dass im Fach "Digitale Grundbildung" eher auf die Risiken von Social Media hingewiesen wird, anstatt die Schüler zu Influencern zu machen