Den Schock ihres Lebens erlebte eine Oberösterreicherin, die 21 Jahre lang für ein Unternehmen im Bezirk Braunau beschäftigt war. Die Angestellte hatte einen verantwortungsvollen Posten, sie war Kaufmännische Leiterin, Prokuristin und Chief Financial Officer. Damit war sie für sämtliche kaufmännischen Themen im Unternehmen zuständig, beispielsweise Rechnungswesen, Finanzierungen, Zahlungsabsicherungen sowie das Controlling.
"Nachdem sie in Pension gegangen war, bekam sie eine Klage ihres früheren Arbeitgebers zugestellt", berichtet die Arbeiterkammer Oberösterreich. Begründung: Sie habe in ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit Fremdwährungsgeschäften "sorgfaltswidrig und zumindest grob fahrlässig" gehandelt.
Deshalb sei dem Unternehmen ein Schaden entstanden. Daraus resultiere eine Schadenersatzforderung in Höhe von mehr als 167.000 Euro und eine Forderung über 400.000 Euro für noch nicht absehbare Kursverluste, insgesamt wollte der frühere Arbeitgeber also stattliche 567.000 Euro von der Frau.
Die ließ das aber nicht auf sich sitzen und schaltete die Arbeiterkammer ein, es folgten mehrere Gerichtsprozesse. Mit dem Ergebnis, dass die Firma ihre Forderungen und die Klage zurückzogen. "Die Forderungen hatten sich als unberechtigt herausgestellt", so die AK.
Jetzt wollte es die Frau aber wissen. Denn gleichzeitig waren aus ihrem Arbeitsverhältnis noch zahlreiche Ansprüche offen geblieben. "Es ging dabei um offene Urlaubsersatzleistung, die Entgeltfortzahlung für einen Krankenstand am Ende des Arbeitsverhältnisses sowie zu viel einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge", so die AK. Zudem sei der Angestellten jährlich ein Bilanzgeld in Höhe von vier Bruttomonatsgehältern zugestanden, das ihr zuletzt nicht mehr ausgezahlt worden war. Auch die Abfertigung wurde falsch berechnet.
Am Ende sprach das Gericht der Frau 142.000 Euro Nachzahlung zu. Dazu AK-Präsident Andreas Stangl: "Dieser Rechtsfall ist ein Beleg dafür, dass man am besten immer seine Endabrechnung von der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer nachrechnen und überprüfen lassen sollte."