Wirtschaft
Schnellschätzung – Inflation im August bei 9,1 Prozent
Die Inflationsrate für August beträgt wohl 9,1 Prozent – die Treibstoffpreise bleiben der Hauptpreistreiber trotz Verbilligungen gegenüber Juli.
"Die Inflationsrate für August 2022 wird voraussichtlich 9,1 Prozent betragen. Damit bricht erstmals der seit mehr als einem Jahr anhaltende Trend stetig steigender Inflationsraten. Ausschlaggebend dafür sind die Treibstoffpreise, die zwar nach wie vor die Inflation treiben, im Vergleich zum Vormonat Juli aber deutlich gesunken sind. Weitere Preisschübe sehen wir bei Haushaltsenergie, Nahrungsmitteln und in der Gastronomie", so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Der Indexstand des Verbraucherpreisindex und weitere Ergebnisse für August 2022 werden am 16. September 2022 bekanntgegeben.
Verbraucherpreisindex (VPI), August 2022
➤ +9,1 Prozent zum Vorjahresmonat (vorläufige Schnellschätzung)
➤ -0,2 Prozent zum Vormonat (vorläufige Schnellschätzung)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI), August 2022
➤ +9,2 Prozent zum Vorjahresmonat (vorläufige Schnellschätzung)
➤ -0,2 Prozent zum Vormonat (vorläufige Schnellschätzung)
Informationen zur Methodik, Definitionen:
Die Schnellschätzungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestehenden Preisdatenbestand für die Erstellung des Verbraucherpreisindex am Ende eines jeweiligen Berichtsmonats. Gewöhnlich können etwa 80 % bis 90 % der für den Verbraucherpreisindex erhobenen Preise für die Schnellschätzung verwendet werden, ohne jedoch die vollständigen preisstatistischen Validierungsprüfungen durchlaufen zu haben. Für den Berichtsmonat später oder verspätet eingehende Preismeldungen sowie die im Verlauf des gewöhnlichen Datenaufbereitungsprozesses vorgenommenen Korrekturen führen dazu, dass die VPI-Schnellschätzungen sich von den jährlichen und monatlichen Veränderungsraten des Verbraucherpreisindex, der in der Mitte des Folgemonats veröffentlicht wird (siehe VPIPublikationstermine), unterscheiden können. Eine Verwendung der VPI-Schnellschätzung für vertragliche Wertanpassungen oder die Gleichsetzung mit den Ergebnissen des Verbraucherpreisindex bzw. des harmonisierten Verbraucherpreisindex ist nicht zulässig.
Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI):
Unterschiede zwischen dem Verbraucherpreisindex (VPI) und dem EU-weit vergleichbaren harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gründen vor allem auf Gewichtungsunterschieden. Während der VPI nur in Österreich lebende Haushalten berücksichtigt, deckt der HVPI auch Ausgaben von ausländischen Touristen ab.