Ukraine

Schlinge um Wladimir Putin zieht sich immer mehr zu

Die Gräueltaten in Butscha sorgen nach wie vor für Entsetzen. Doch kann Kremlchef Wladimir Putin zur Rechenschaft gezogen werden?

20 Minuten
Teilen
1/15
Gehe zur Galerie
    Es ist Tag 41 im Ukraine-Krieg und nach dem Butscha-Massaker werden immer mehr schreckliche Details zur Bluttat bekannt.
    Es ist Tag 41 im Ukraine-Krieg und nach dem Butscha-Massaker werden immer mehr schreckliche Details zur Bluttat bekannt.
    Sipa Press / Action Press/Sipa / picturedesk.com

    Die Gräueltaten in der ukrainischen Kleinstadt Butscha haben weltweit Entsetzen ausgelöst. Für diese und andere Untaten wird international auch der russische Präsident Wladimir Putin verantwortlich gemacht. Ihm wird vorgeworfen, für Kriegsverbrechen verantwortlich zu sein. US-Präsident Joe Biden forderte am Montag eine Untersuchung wegen Kriegsverbrechen gegen Putin. Doch kann der russische Staatschef überhaupt vor ein Gericht gestellt werden?

    Wo müsste der Prozess stattfinden?

    Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wäre das angewiesene Gericht. Es verfolgt individuelle Verdächtige wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord und hat für das Gebiet der Ukraine ein Mandat. Chefankläger Karim Khan leitete bereits Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine ein und schickte ein Team ins Kriegsgebiet. Unklar ist, ob die Ermittler auch schon nach Butscha reisten.

    Was braucht es für eine Anklage?

    Entscheidend ist, dass so früh und so umfassend wie möglich Beweise gesammelt werden. Denn sie sind die Grundlage für eine Anklage. Auch die Staatsanwaltschaft der Ukraine, ein europäisches Ermittlerteam und Menschenrechtsorganisationen sammeln Beweise wie etwa Fotos, Videos, Munitionsreste und Aussagen von Augenzeuginnen und Augenzeugen.

    Die Ankläger müssen zunächst nachweisen, dass Kriegsverbrechen begangen wurden. Das heißt zum Beispiel, dass die Opfer von Butscha tatsächlich wehrlose Bürgerinnen und Bürger waren. Darauf deuten die Fotos hin, und das bestätigen auch Augenzeuginnen und Augenzeugen.

    Wer wird angeklagt?

    Die zweite Frage, die Ermittler beantworten müssen, lautet: Wer sind die Täter? Waren es tatsächlich russische Soldaten, dann unterliegen sie der offiziellen Kommandostruktur. In dem Fall können auch ihre Kommandanten angeklagt werden.

    Was weiß Putin?

    Die dritte Frage für die Ankläger lautet: Wussten die militärisch und politisch Verantwortlichen, wie etwa Putin, von den Kriegsverbrechen der Soldaten? Diese Frage zu klären, wird am schwierigsten. Das Weltstrafgericht will militärische und politische Verantwortliche strafrechtlich verfolgen. Auch Staats- und Regierungschefs können sich nicht auf ihre Immunität berufen. Doch es ist sehr schwierig, deren Verantwortung auch nachzuweisen.

    Kann Putin festgenommen werden?

    Erst wenn der Verdacht ausreichend begründet und mit Beweisen belegt ist, kann Chefankläger Khan einen internationalen Haftbefehl beantragen. Es scheint aber ausgeschlossen, dass Russland den Präsidenten an Den Haag ausliefern würde. Voraussetzung dafür wäre wohl ein Regimewechsel in Moskau.

    Doch egal dürfte Putin ein Haftbefehl dennoch nicht sein. Denn jeder Vertragsstaat des Gerichts wäre verpflichtet, ihn bei der Einreise festzunehmen und dem Gericht in Den Haag zu überstellen. Seine Bewegungsfreiheit wäre dann extrem eingeschränkt – er wäre noch isolierter als jetzt.

    1/51
    Gehe zur Galerie
      <strong>22.11.2024: So will Neos-Chefin die Mindestsicherung neu aufsetzen.</strong> Beate Meinl-Reisinger spricht erstmals in "Heute" über Koalitionsverhandlungen, nötige Reformen – <a data-li-document-ref="120073911" href="https://www.heute.at/s/so-will-neos-chefin-die-mindestsicherung-neu-aufsetzen-120073911">und warum sie Entlastungen für notwendig erachtet.</a>
      22.11.2024: So will Neos-Chefin die Mindestsicherung neu aufsetzen. Beate Meinl-Reisinger spricht erstmals in "Heute" über Koalitionsverhandlungen, nötige Reformen – und warum sie Entlastungen für notwendig erachtet.
      Helmut Graf