Österreich

Schlecht geputzt! Tiroler Witwe bekommt 0 von 1,8-Erbe

Ein Tiroler machte seine Pflegerin und ihren Mann zu Alleinerben seiner Häuser um 1,8 Millionen Euro. Seine Witwe klagte, der OGH entschied gegen sie.

Sandra Kartik
Ein Tiroler machte seine Pfleger zu Alleinerben seines Vermögens.
Ein Tiroler machte seine Pfleger zu Alleinerben seines Vermögens.
Getty Images (Symbol)

Eine Tirolerin verlor nicht nur ihren Ehemann, sondern auch die wertvollen Immobilien, die ihr nach seinem Ableben sicher schienen. Stattdessen machte der Verstorbene seine Pflegerin und ihren Gatten in seinem Testament zu Alleinerben. Das Ehepaar, das sich drei Jahre lang um den Hilfsbedürftigen gekümmert hatte, war zuletzt auch offiziell vertraglich für seine Pflege zuständig. 

Häuser um 1,8 Millionen Euro an Pfleger

Für ihre Hilfe in allen Lebenslagen erbten die beiden nun die Häuser des inzwischen verstorbenen Tirolers im Wert von 1,8 Millionen Euro. Seine Witwe klagte dagegen erst am Landesgericht Innsbruck. Sie argumentierte, dass Betreuer ihre Stellung laut Pflegeverordnung "nicht zur Erlangung persönlicher Vorteile missbrauchen" dürften, berichtet der "Standard". Mehr noch: Es sei den Pflegern verboten, "Leistungen ohne gleichwertige Gegenleistung anzunehmen". Das Gericht wies dies jedoch ab und erklärte das Testament für rechtsgültig.

Der Fall landete nun beim Obersten Gerichtshof (OGH), wo die Witwe erneut abgewiesen wurde. Das Testament zugunsten der Pfleger sei rechtsgültig. Der Mann sei zurechnungsfähig gewesen, als er seine Helfer zu Alleinerben bestimmte. Das sogenannte "Vermögensannahmeverbot" für PflegerInnen käme bei Testamenten nicht zum Tragen. 

Trotz langer Ehe stehe der Witwe rein rechtlich nur ein Pflichtanteil des Vermögens ihres Mannes zu. Ihr Anwalt Albert Heiss sieht "die Entscheidung sehr kritisch". Er fürchtet, dass durch das OGH-Urteil andere Pfleger ähnliche Situation ausnutzen könnten.

"Keine gute Ehe"

Josef Kunzenmann, der das Pflegerpaar vertreten hat, kontert: "Es war keine gute Ehe. Die Ehefrau hat nicht geputzt, nicht gekocht, nicht gewaschen. Sie hat sich nicht um ihren pflegebedürftigen Mann gekümmert."

In dieser Situation sei der Mann auf Pfleger angewiesen gewesen. Diese hätten sich besser um ihn gekümmert, als seine eigene Gattin. Der letzte Wille des Verstorbenen ist vom Juristen "aus anwaltlicher Vorsicht" deshalb auf Video festgehalten worden.

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