Oberösterreich
Schlange biss Bub (13), Mutter klagt die Gemeinde
Im Sommer wurde ein Schüler (13) auf einem Wanderweg von einer Kreuzotter gebissen. Die Mutter des Buben fordert Schadenersatz, zog vor Gericht.
Der Vorfall schlug im Juni heurigen Jahres hohe Wellen. Wie berichtet, hatte im Ibmer Moor in der Innviertler Gemeinde Eggelsberg (Bez. Braunau) neben dem Gehweg eine Kreuzotter einen Buben (13) gebissen. Der Schüler hatte sich während der Wanderung mit seiner Mutter dem Tier genähert, wollte es berühren.
Der Bursch musste damals laut seiner Mutter ins Spital und wurde dort länger behandelt.
Der Schlangenbiss beschäftigte schon bald danach nicht nur mehr die Ärzte und die Familie des Buben, sondern wurde auch in der Gemeinde zu einem brisanten Thema.
Denn weil es angeblich bis auf eine Tafel in der Mitte des Moors keine Warnhinweise auf Giftschlangen gibt, drohte die Mutter, die Gemeinde Eggelsberg zu verklagen.
Bürgermeister Christian Kager (ÖVP) bestätigte damals im "Heute"-Gespräch, dass es eine Forderung der Frau gibt. "Bei uns hat sich der Grundbesitzer gemeldet. Die Frau fordert Schmerzensgeld", so Kager.
Verhandlung vor dem Bezirksgericht
Da die Gemeinde aber offizieller Betreiber des Weges ist, sei man auch betroffen, meinte der Bürgermeister. Kager gab einer Klage im Sommer wenig Chance. "Sonst müsste man ja auch überall wegen Zecken Schilder aufstellen", so der Ortschef.
Doch die Mutter hat einige Monate danach dann tatsächlich Klage eingereicht und fordert nun laut "Heute"-Informationen rund 2.000 Euro Schadenersatz. Laut Kager wird in der Anklageschrift die Gemeinde als Schlangen-Besitzer bezeichnet und soll deshalb zur Verantwortung gezogen werden. "Ich dachte zunächst nicht mehr daran, dass es wirklich zu einer Klage kommt. Doch dann landete plötzlich das Anwaltsschreiben bei uns im Briefkasten", so der Ortschef.
Wie "Heute" erfuhr, war es vor rund zwei Wochen dann auch so weit, wurde der Fall am Bezirksgericht Mattighofen (Bez. Braunau) in einer vorbereitenden Tagsatzung behandelt. Dabei wurde das Prozessprogramm festgelegt.
Am 9. Dezember geht es weiter
Weiter geht es nun am 9. Dezember. Dann werden beide Parteien von der Richterin einvernommen. Und erst dann wird entschieden, ob eine Klage überhaupt zugelassen wird. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so weit kommt. Dann müssten wir ja auch für jeden Gelsenstich, Zeckenbiss oder Verletzung durch einen Fisch zur Rechenschaft gezogen werden", schüttel Kager den Kopf.
Der Schlangenbiss bleibt in Eggelsberg somit zumindest bis 9. Dezember weiter ein brisantes und viel diskutiertes Thema. Der Ausgang ist noch völlig offen...