Niederösterreich
Schlaganfall – "aber Mama war keinen Tag im Spital"
Barbara S. (58) ist verzweifelt: Ihre Mutter (85) hatte Schlaganfälle, doch die Ex-Polizistin darf sich nicht um die Mutter kümmern.
Barbara S. (58) aus dem nö. Zentralraum fühlt sich hilflos: "Noch im August ist meine Mutter Rad gefahren, nach mehreren Schlaganfällen im September ist sie nun ein Pflegefall, liegt im Krankenbett und muss gewickelt werden. Und sie war noch keinen einzigen Tag im Krankenhaus", sagt die ehemalige Drogenfahnderin.
Frau darf nicht zu Mutter
Denn die Mutter wohnt im "Haus des Bruders". Der ganzen Sache geht ein hässlicher Erbstreit voraus: Nach dem Tod des Vaters erbte die Mutter und die 58-Jährige das Haus mit rund 2.000 Quadratmeter Grund. Barbara S. (Name auf Wunsch geändert) verkaufte dann ihren Anteil am Haus um 50.000 Euro an ihren Bruder. Die Mutter schenkte ihre Hälfte des Hauses der Frau des Bruders, also der Schwägerin. Und seither darf Barbara S. nicht mehr ins Haus.
"Das Haus ist weit über 300.000 Euro wert, ich hab es halt billigst meinem Bruder gegeben, weil er ohnedies insolvent war." Die Ex-Beamtin glaubt, dass ihr Bruder Druck auf die Mutter ausübt. "Meine Mutter war völlig vom Vater abhängig, nach dessen Tod zog der Bruder ein. Jetzt ist Mama abhängig vom Bruder und das nützt dieser schamlos aus."
"Mutter muss ins Spital"
Laut Bruder soll die 85-Jährige einmal pro Woche Besuch von einem Arzt bekommen. "Ich erfahre nichts. Keinen Namen des Arztes, nichts. Und hinfahren kann ich nicht, weil mich mein Bruder abschirmt und nicht im Haus haben will." Die 58-Jährige übt auch Kritik am Gericht. "Mutter bräuchte einen Erwachsenenvertreter. Ich habe zig Mal mit dem Bezirksgericht St. Pölten korrespondiert. Nur niemand sagt, ob sie einen Vertreter hat oder bekommt." Barbara S. ist verzweifelt, will sich um ihre Mutter kümmern: "Mir geht es nur darum, dass Mama endlich mal in ein Krankenhaus kommt. Ich sehe da Gefahr im Verzug."
Das sagt Gericht
Auf Nachfrage bei der zuständigen Richterin bei Gericht heißt es: "Erwachsenenschutzsachen unterliegen der größten Verschwiegenheitspflicht, wobei ich davon durch Angehörige nicht entbunden werden kann (Entbindungserklärung von Barbara S. wurde mitgeschickt). Die Angelegenheit ist aber in Bearbeitung und es konnte bis dato keine akute Gefährdung der Betroffenen festgestellt werden. Wir überlassen diese Frau aber mit Sicherheit nicht ihrem Schicksal. Die Sache ist nicht so, wie sie von der Tochter dargestellt wird."
Barbara S. hat sich in ihrer Sorge an die St. Pöltner Stadtpolitik gewandt. Stadtrat Klaus Otzelberger (FP) meint: "Die Geschwister sollten sich zusammensetzen, um eine Lösung im Sinne der Mutter zu finden."