Hatte 1,3 Promille
"Schlag mich!" – Wunsch erfüllt, dann Klage eingereicht
Während eines Streits forderte ein Mann sein Gegenüber auf, ihn zu schlagen. Als das tatsächlich passierte, klagte er daraufhin Schmerzensgeld ein.
Eine seltsame Aufforderung richtete ein Mann aus Kirchdorf an der Krems (OÖ) an einen alten Schulkollegen. Die beiden waren sich mit ihren Bekannten auf der Straße begegnet, bevor es wegen Neckereien zu einer Prügelei kam. "Schlag mir doch ins Gesicht", sagte dann einer der beiden zu seinem Bekannten. Als er dann tatsächlich einen Schlag einstecken musste, klagte er Schmerzensgeld ein.
"Schlag mir ins Gesicht"
Angefangen hatte alles damit, dass sich einer der Männer mit seinen Freunden über den anderen lustig gemacht hatte. Nach einem Schlagabtausch warf der Provokateur seinen Kebab zu Boden, zog seine Jacke aus und forderte sein Gegenüber auf "ihm ins Gesicht zu schlagen", wie die "Presse" berichtet. Mit 1,3 Promille alkoholisiert versuchte er dann, seinem Schulkollegen eine Ohrfeige zu verpassen, verfehlte jedoch. Im Gegenzug dafür kassierte er selbst einen leichten Schlag, bevor der Schulkollege die Flucht ergriff. Der Provokateur rannte ihm nach und musste dafür einen etwas festeren Schlag einstecken.
Das stieß dem Betroffenen wohl sauer auf, denn aufgrund einer durch den Schlag erlittenen Kieferhöhlenwandfraktur reichte er Klage ein und verlangte Schmerzensgeld.
Kein Schadensersatz
Das Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems sah die Tat als Notwehr an, das Landesgericht Steyr fand, dass dem Provokateur Geld zustehe, da sein Angreifer die Grenzen der Notwehr überschritten hatte. Das Urteil wurde dann jedoch vom Obersten Gerichtshof gekippt, da der Beklagte erst versucht habe, den ihm nach Gewicht und Größe überlegenen Kollegen mit weniger drastischen Mitteln in Schach zu halten. Da dies erfolglos blieb, wäre der festere Schlag gerechtfertigt gewesen
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Auf den Punkt gebracht
- Ein Mann aus Krems forderte während eines Streits einen alten Schulkollegen auf, ihn ins Gesicht zu schlagen, und klagte anschließend auf Schmerzensgeld, nachdem er tatsächlich geschlagen wurde und eine Kieferhöhlenwandfraktur erlitt
- Das Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems sah die Tat als Notwehr an, während das Landesgericht Steyr dem Provokateur Geld zusprach; letztlich kippte der Oberste Gerichtshof das Urteil, da der festere Schlag als gerechtfertigt angesehen wurde