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Sado-Maso-Elektriker (66) kastrierte Männer gegen Geld

In München hat ein bizarrer Mordprozess um Kastrationen in der Sado-Maso-Szene begonnen. Ein Elektriker legte für Geld Hand am Penis seiner Kunden an.  

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Horst B. erschien am 28. Oktober 2021 im grauen Kapuzenpullover zum ersten Prozesstag vor einem Gericht in München.
Horst B. erschien am 28. Oktober 2021 im grauen Kapuzenpullover zum ersten Prozesstag vor einem Gericht in München.
Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

Vor dem Landgericht München II hat am Donnerstag ein bizarrer Mordprozess um Kastrationen in der Sado-Maso-Szene begonnen: Elektriker Horst B. soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft als medizinischer Laie Männer auf deren Wunsch hin gegen Geld kastriert haben. Einer dieser Männer soll nach dem Eingriff gestorben sein, was die Anklage als Mord durch Unterlassen einstuft. Daneben werden Horst B. verschiedene schwere Körperverletzungsdelikte vorgeworfen.

Der zuletzt in Markt Schwaben lebende 66-Jährige gestand zu Prozessbeginn die Kastrationsdelikte. "Das ist richtig, ja", sagte er auf die Frage des Vorsitzenden Richters Thomas Bott, ob er Männer kastriert habe, wie ihm das die Anklage vorwirft. Er habe aus finanziellen Motiven gehandelt, so der Beschuldigte.

Kunden aus der Sado-Maso-Szene, um Schulden zu bezahlen

Durch die Pflege und Beerdigung seiner verstorbenen dritten Frau habe er Schulden aufgebaut, die er habe tilgen wollen. B. sagte, er habe zufällig über einen Arbeitskollegen davon erfahren, dass Männer für sadistische und masochistische Sexualpraktiken viel Geld bezahlten.

Nach Überzeugung der Anklage bot B. daraufhin zunächst ab Mitte 2018 Behandlungen mit Strom und durch Schläge gegen Geld an. Er habe hier Männer und Frauen aus der SM-Szene bedient und sich bezahlen lassen.

Acht Männer "am Penis operiert"

Nach kurzer Zeit habe er dann auch in Chatgruppen mit Titeln wie "Kastration" oder "Männerkastration" massive und schwerwiegende medizinische Eingriffe angeboten, erklärte die Anklage. B. gestand, ein entsprechendes Inserat online aufgegeben zu haben. Darin habe er unter "Behandlungen" Operationen und Verschönerungen angeboten.

Im Juli 2018 soll B. auf dem Küchentisch seiner Wohnung einem Mann für 1200 Euro die Hoden entfernt haben. In der Folge soll er weitere Männer gegen Geld kastriert und auch laienhaft am Penis operiert haben. Insgesamt acht Männer soll er so "behandelt" haben.

Im Internet "nachgeschaut", wie das geht

"Es war eine gewisse Nachfrage da", sagte der Beschuldigte. Er habe eine "normale OP" angeboten, während in diesen Foren andere Anbieter etwa Kastrationen mit der Heckenschere anbieten würden. Das für die Eingriffe nötige Wissen habe er sich im Wesentlichen angelesen.

"Ich habe es mir halt zugetraut, dadurch, dass ich im Internet viel gelesen habe", sagte B. und fügte hinzu: "Man kann sich alles rausziehen – wie wird vernäht, wie man Blutungen stillt." Ausserdem habe er bei zwei Operationen im Spital zugeschaut.

OP verpfuscht – aber nichts gesagt

Die Werkzeuge für die Eingriffe habe er zum grossen Teil gesammelt und schon vor den Eingriffen zu Hause gehortet. Auch Medikamente und Betäubungsmittel habe er sich besorgt.

Im März 2020 soll ein Mann einige Tage nach dem Eingriff schwer erkrankt und schliesslich gestorben sein. Der Beschuldigte soll den nahenden Tod mitbekommen haben, ohne einzugreifen. Er habe damit verhindern wollen, dass die vorherigen Eingriffe auffielen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Ausserdem habe er Sorge gehabt, seine Einnahmequelle zu verlieren.

B. droht eine lange Haftstrafe

Den Leichnam des Verstorbenen habe er in einem Karton versteckt und entsorgen wollen. Vorher wurde er aber im Zuge von mittlerweile gegen ihn laufenden Ermittlungen festgenommen. Anders als zu den Kastrationen wollte sich der Beschuldigte zu dem Todesfall zunächst nicht direkt äussern.

Der Richter sagte, ausser dem angeklagten Mord durch Unterlassen komme für diesen Fall strafrechtlich auch ein aktiver Mord in Frage. Dies würde eine schärfere Strafe bedeuten. Für den Prozess sind Termine bis Ende November angesetzt. Dem Beschuldigten droht eine lange Freiheitsstrafe.

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