Ukraine

Russe floh vor Putins Krieg nach Österreich, erhält kei

Seit der russischen Teilmobilmachung im September häufen sich die Asylanträge von Wehrdienstverweigerern. Ein Bescheid erhitzt nun die Gemüter.

Der Sitz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), in Wien.
Der Sitz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), in Wien.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Im vergangenen Herbst hatte Kreml-Chef Putin eine Teilmobilmachung verkündet: somit konnten hunderttausende Reservisten für den Ukraine-Krieg eingezogen werden. Tausende Betroffene nahmen dies zum Anlass, aus Russland zu fliehen. Einer von ihnen floh zu seiner Schwester nach Österreich, in der Hoffnung, hier Schutz zu erhalten. Nun wurde sein Asylantrag vom Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) in erster Instanz abgelehnt. 

Viel ist über den Mann nicht bekannt, er will anonym bleiben. Er stammt jedenfalls aus einer Region in der Nähe der Mongolei, aus der besonders viele Reservisten eingezogen wurden. Wie er im "Ö1-Mittagsjournal" erzählt, empfand er "die Mobilisierung wie eine Razzia gegen Kriminelle". Die Männer hätten nur eine Stunde Zeit gehabt, um ihre Sachen zu packen und sich zu verabschieden. Als seine Mutter von dem anstehenden Einzug ihres Sohnes Wind bekam, schickte sie ihn sofort weg – somit ließ er sie, sowie Frau und Kind zurück, um dem Krieg zu entgehen. 

"Entscheidung unvertretbar"

Er unternahm die Flucht zu seiner Schwester nach Österreich, da er der Meinung ist, dass der russische Angriffskrieg gegen internationale Gesetze verstoße. Außerdem sei er Buddhist und wolle sich daher nicht an den russischen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen beteiligen. Seine Mutter wolle ihn erst wiedersehen, wenn der Krieg zu Ende ist. 

Nur knapp entkam er dem Krieg, nun muss er erneut um seine Zukunft bangen. Im Urteil heißt es, dass das BFA nicht davon ausgehen könne, dass die russische Armee systematische Menschenrechts- bzw. Völkerrechtsverletzungen begeht – angesichts der öffentlichen Debatte im Westen wohl eine kontroverse Ansicht. Für den Anwalt des Asylsuchenden, Daniel Kirch, "ist diese Entscheidung, ich sag's brutal wie's ist, nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch unvertretbar. Vor allem die Begründung, dass Russland keine Kriegsverbrechen in der Ukraine begehen soll."

Anwalt: Fluchtgrund klar gegeben

Er verweist weiters auf die europäische Richtlinie 2011/95. Artikel neun der Richtlinie sehe vor, dass Personen, die nicht an einem international geächteten Angriffskrieg teilnehmen und keine Kriegsverbrechen begehen wollen, Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zustehe. Dies sie klar ein Fluchtgrund, dazu gebe es auch entsprechende Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Das von Gerhard Karner (ÖVP) geführte Innenministerium hat bereits Stellung dazu bezogen. Demnach sei der Absatz des Urteils aus dem Kontext gerissen und entspreche keineswegs der generellen rechtlichen Auslegung des BFA. Jeder Einzelfall werde individuell beurteilt, heißt es weiters. Anwalt Kirch hat jedenfalls Beschwerde gegen das Urteil eingelegt – die Entscheidung obliegt jetzt dem Bundesverwaltungsgericht. Zumindest, bis es soweit ist, darf der Mann in Österreich bleiben.

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