Prozess um Raub vor Disco

"Ruf ja nicht die Polizei, sonst bringen wir dich um"

Zwei Männer sollen einen Wiener verprügelt haben. Dann wollten sie ihn zu einer Geldbehebung beim Bankomaten zwingen. Nun mussten sie vor Gericht.
Wien Heute
18.02.2025, 05:30

Eine Nacht im "Vie i Pee" in Wien-Leopoldstadt endete für zwei Männer nun vor dem Wiener Straflandesgericht: Dem 20-Jährigen und dem 21-Jährigen wurden schwere Körperverletzung, Raub und Nötigung vorgeworfen. Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Der 20-jährige Österreicher und der 21-Jährige mit ungeklärter Staatsbürgerschaft feierten am 8. Juni des vergangenen Jahres im Club "Vie i Pee". Bereits vor dem Club kam es zu einem Streit mit einem weiteren Club-Besucher, der sich dann offensichtlich aber wieder gelegt hatte.

Rache für angebliche Schläge

Doch gegen 5 Uhr früh eskalierte die Situation vor dem Nachtlokal erneut: Weil der Club-Besucher angeblich einen Burschen geschlagen hatten, wollte der 20-Jährige Rache nehmen. Laut Anklage prügelten die Männer – beide sind AMS-Bezieher und einschlägig vorbestraft – daher mit den Fäusten auf den Wiener ein.

Das Opfer erlitt eine Augenhöhlenfraktur, einen Jochbein- und Nasenbein-Bruch, einen Bruch des Schläfenbeines sowie Schädel- und Kieferprellungen und war mehr als 24 Tage lang nicht arbeitsfähig. Laut Anklage soll der 21-Jährige bei der Attacke eine dicke Gliederkette um die Faust gewickelt und wuchtig auf den Wiener eingeschlagen haben.

Gutachten im Zeugenstand widerlegt

Dieser Vorwurf wurde durch ein medizinisches Sachverständigengutachten bestätigt. Demnach stammten die Verletzungen im Gesicht des Opfers von dieser Kette: "Die Verteidigung gestaltete sich sehr schwierig, da das eingeholte Gutachten eine Mittäterschaft unseres Mandanten indiziert hat", meint der Verteidiger des 21-Jährigen, Top-Anwalt Wissam Barbar, zu "Heute".

Im Zeugenstand konnte das Gutachten jedoch widerlegt werden, der Sachverständige erklärte, dass die Verletzungen auch von Kieselsteinen am Boden stammen könnten: "Wir konnten den Schöffensenat letztlich doch davon überzeugen, dass die Verletzungen des Opfers eine andere Ursache gehabt haben und unser Mandant mit dem Raub und der Körperverletzung nichts zu tun hatte", so Barbar.

Rechtsanwalt Wissam Barbar verteidigte den 21-Jährigen.
zVg
„Ihr könnt mich totschlagen, aber ihr bekommt von mir nichts“
Opferzu den Angeklagten

Nach der Schlägerei wollten die beiden Angeklagten das Opfer unter Androhung von Gewalt zwingen, bei einem Bankomaten 50 Euro abzuheben und 250 Euro auf ein Konto zu überweisen. Doch der Wiener weigerte sich mit den Worten: "Ihr könnt mich totschlagen, aber ihr bekommt von mir nichts."

Die beiden Männer ließen daraufhin von ihrem Opfer ab, aus Angst vor einer Anzeige drohten sie ihm aber noch: "Ruf ja nicht die Polizei, sonst bringen wir dich um!" Doch auch diese Worte beeindruckten den Verletzten nicht, er verständigte die Beamten.

Ein Freispruch und zwei Jahre Haft

Vor Gericht leugneten beide Angeklagten die Tat, in der polizeilichen Einvernahme beschuldigte der 20-Jährige sogar den 21-Jährigen. Im Zweifel sprach der Schöffensenat den 21-Jährigen frei, der 20-Jährige erhielt zwei Jahre unbedingte Haft – das Urteil ist rechtskräftig.

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