Wirtschaft

Rückzahlungsfrist von Miet-Schulden bis März verlängert

Corona-verschuldete Mietrückstände aus dem Frühjahr können länger zurückgezahlt werden. Auch Delogierungen können weiterhin aufgeschoben werden.

André Wilding
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Mietrückstände aus dem Frühjahr können länger zurückgezahlt werden.
Mietrückstände aus dem Frühjahr können länger zurückgezahlt werden.
picturedesk.com (Symbolbild)

"Die Coronakrise trifft die Menschen in Österreich wirtschaftlich sehr schwer. Durch Einkommensverluste können Mieter unverschuldet in Verzug mit ihren Zahlungen geraten. Hier müssen wir gegensteuern. Deshalb ermöglichen wir, dass corona-verschuldete Mietrückstände aus dem Frühjahr länger zurückgezahlt werden können," so Justizministerin Alma Zadić vor dem Justizausschuss im Parlament am heutigen Mittwoch, wo die eine entsprechende Regelung eingebracht werden soll.

Im Detail sieht die Änderung des ursprünglichen Initiativantrags vor: Wenn Mieter aufgrund corona-bedingter Einkommensverluste zwischen 1. April und 30. Juni 2020 Schwierigkeiten hatten, ihre Wohnungsmiete zu zahlen, dann haben sie nunmehr bis 31. März 2021 Zeit, die Mietrückstände an die Vermieter zurückzuzahlen. In der ursprünglichen Regelung galt der 31. Dezember 2020 als Stichtag. Dieser wird jetzt um drei Monate verlängert.

Nach wie vor gilt: Die Mietzinsrückstände aus dem Frühjahr können für einen langen Zeitraum, nämlich bis 30. Juni 2022, jedenfalls nicht dazu führen, dass Mieter deswegen ihre Wohnung verlieren.

Justizministerin Alma Zadić
Justizministerin Alma Zadić
picturedesk.com

Räumungsexekutionen leichter aufschieben

Darüber hinaus können Räumungsexekutionen auf Antrag der Mieter weiterhin erleichtert aufgeschoben werden. Solche Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Das gibt den Mietern Zeit, eine neue Unterkunft zu finden. Räumungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt.

Die verlängerten Regelungen sollen für alle Wohnraummieten gelten, nicht aber für Geschäftsräume oder Pacht. Die Bestimmung kommt nur zur Anwendung, wenn die Nichtzahlung auf den Auswirkungen von Corona beruht. "Wir lassen es nicht zu, dass jemand unverschuldet vor die Türe gesetzt wird, denn Wohnen ist ein Grundrecht", so Justizministerin Zadić abschließend.

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