Niederösterreich

Rosa versäumt einen Anruf – AMS streicht ihr Geld

Rosa W. (42) ist verzweifelt: Wegen eines versäumten Anrufes fehlen der zweifachen Mutter jetzt rund 600 Euro - das AMS meint: "Keine Kulanz."

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Rosa W. und die bittere Nachricht: von Mitte Jänner bis 6.2. wurde AMS-Bezug gestrichen.
Rosa W. und die bittere Nachricht: von Mitte Jänner bis 6.2. wurde AMS-Bezug gestrichen.
privat

Rosa W. aus dem Bezirk St. Pölten war Reisebüroleiterin, die Pandemie zwang die Niederösterreicherin zu einer Umschulung: Seit rund einem Jahr macht sie jetzt die Ausbildung zur Krankenpflege-Fachassistentin. "Ich wollte mich einfach weiterbilden, es geht ja nicht, dass ich daheim hocke und nichts tue", so die 42-Jährige.

Rippenverletzung

Nach einer schmerzhaften Rippenverletzung (Rippenfissur, Anm.) musste die Mutter von zwei Kindern (10, 11) Anfang Jänner in den Krankenstand, legte aber dann trotzdem eine Prüfung ab und musste danach erneut rund zwei Wochen (13. bis 25. Jänner) in den Krankenstand. 

"Den zweiten Krankenstand habe ich in der Krankenpflegeschule und beim ÖGKV gemeldet, auch dem AMS schrieb ich es per Mail", berichtet die 42-Jährige.

600 € fehlten am Konto

Am 26. Jänner war die Mutter wieder in der Krankenpflegeschule in Sankt Pölten wegen einer Prüfung (TPT-Prüfung), am 27. Jänner erschien die Auszubildende auch wieder im Dienst in einem Heim im Bezirk St. Pölten-Land. Die 42-Jährige meldete dies auch der Krankenkasse, doch offenbar nicht dem AMS. Im Februar war die Enttäuschung groß, als am Konto nur knapp 700 Euro waren und rund 600 Euro fehlten.

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    Die Betroffene
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    privat

    "Ich habe sofort beim AMS urgiert. Es wurde mir nur gesagt, dass es keine Kulanz gebe. Selber schuld hieß es!", berichtet die Niederösterreicherin. "Das vermisste Telefonat beim AMS entstand durch Praktikum, Schule, Studium, Kinder, Haushalt und keineswegs durch Arbeitslosigkeit oder fehlende Arbeitsmoral. 600 Euro Abzug treffen mich extrem hart. Ich habe keine Ahnung, wie ich es im Februar schaffen soll. Und ich hätte bis zu sechs Wochen in den Stand gehen können, aber wollte die Prüfungen absolvieren - die sind ja im Sitzen zu schreiben. Arbeiten im Heim kam aber wenige Wochen nicht in Frage, weil ich ja kaum heben konnte und somit Patienten gefährdet hätte", sagt Rosa W.

    Das sagt AMS

    Martina Fischlmayr, Sprecherin des AMS Niederösterreicherin, sagt zu dem Fall: "Frau W. absolviert seit Februar 2021 im Rahmen des Fachkräftestipendiums eine zweijährige Ausbildung im medizinischen Assistenzbereich. Während der Ausbildung erhält sie Arbeitslosengeld vom AMS. Ist sie während der Ausbildung krank, so bekommt sie in dieser Zeit Kranken- statt Arbeitslosengeld. Der Arbeitslosengeldbezug lebt nach Ende des Krankenstandes wieder auf und zwar ab dem Tag, an dem sich Frau W. beim AMS wieder meldet. Für diese Wiedermeldung nach dem Krankenstand sieht das Gesetz eine Frist von maximal einer Woche nach Ende des Krankenstands vor, den Kulanzweg hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bei einer verspäteten Wiedermeldung kann das AMS das Arbeitslosengeld erst ab diesem Zeitpunkt wieder auszahlen. An diese Vorgaben ist das AMS gebunden. Für eine rückwirkende Auszahlung haben wir leider keine Möglichkeit. Frau W. wird von uns informiert, wo und wie sie um finanzielle Spontanhilfe ansuchen kann."

    Sozialamt als Ausweg?

    Rosa W. ist bestürzt: "Ich habe sogar den AMS NÖ-Chef persönlich angeschrieben und eine standardisierte Antwort einer Mitarbeiterin erhalten. Eben mit der Erklärung und dass es keine Kulanz gebe. Ich solle mit der Sozialabteilung meiner Gemeinde oder der BH Kontakt aufnehmen oder vielleicht könne mir das Rote Kreuz helfen."

    Die 42-Jährige reichte dennoch Beschwerde ein, das AMS St. Pölten übergab diese der Rechtsabteilung des AMS Niederösterreicher - dort wird die Beschwerde nun geprüft.

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