Wirtschaft

Risikogebiete für Geflügelpest ab 28. April aufgehoben

Die Sicherheitsmaßnahmen haben die Geflügelbetriebe in Österreich vor einer Infektionen mit der Geflügelpest geschützt.

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Ein Warnschild vor der Geflügelpest
Ein Warnschild vor der Geflügelpest
Stefan Sauer/ Symbolbild

Tierschutzminister Dr. Wolfgang Mückstein: "Ich freue mich sehr, dass durch die Vorsichtsmaßnahmen ein Übergreifen der Geflügelpest-Infektionen auf unsere Betriebe verhindert werden konnte und wir nun zum Regelbetrieb zurückkehren können. Ich möchte mich sowohl bei den Experten als auch den Betrieben bedanken, dass sie die Maßnahmen hervorragend umgesetzt haben."

Die Aufhebung der Risikogebiete mit 28. April 2021 wird basierend auf der aktuellen Risikoanalyse des Seuchenzugs der Geflügelpest-Infektionen durchgeführt. Experten der AGES haben diese Empfehlung im Einvernehmen mit den Bundesländern und der Geflügelbranche sowie unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der Vetmeduni Vienna abgegeben.

30 Wildvögel infiziert

Vom 4. Februar bis 19. März 2021 sind in Österreich insgesamt 30 Wildvögel mit einer Geflügelpest-Infektion festgestellt worden. Um ein Übergreifen der Tierseuche in die österreichischen Hausgeflügelbestände zu verhindern, wurden bereits im Dezember 2020 Risikogebiete definiert, in denen zusätzliche Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter verordnet wurden.

Dieser Seuchenzug – verbunden mit dem Flug der Zugvögel in ihr Winter- bzw. Sommerquartier – betraf alle europäischen Staaten. Insgesamt sind in Europa über 1.000 Hausgeflügelbestände und über 2.000 Wildvögel mit dem Virus der hochpathogenen Influenza infiziert worden.

Besondere Maßnahmen

Für diese Risikogebiete gelten besondere Maßnahmen hinsichtlich der Biosicherheit für das Geflügel. Durch die Schutzmaßnahmen konnte erreicht werden, dass österreichische Betriebe von einem Einschleppen des Virus und den damit verbundenen Ausfällen verschont geblieben sind.

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