Niederösterreich
Bis zu 1.500 € pro Kopf! So viel erhalten Corona-Opfer
Am Donnerstag erklärten VP-FP die Richtlinien für den mit 31,3 Mio. Euro dotierten Corona-Fonds. Am Freitag tritt dann die FP nochmals vor die Presse.
Die Richtlinien sind nun fertig ausgearbeitet und werden am 27. Juni in der Landesregierung beschlossen. Gleichzeitig beginnen die Ausgleichszahlungen für Strafen, die auf Basis von Gesetzen verhängt wurden, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat. Der COVID-Hilfsfonds ist mit 31,3 Millionen Euro dotiert. Diese Mittel stehen für Kinder, Familien, alle Betroffenen der Covid-19-Maßnahmen und Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern, die unter Long-Covid-Folgen sowie Impfbeeinträchtigungen leiden, bereit.
September 2023 bis Februar 2025
Ab 1. September 2023 können Aufwendungen, die vom 16. März 2020 (erster Lockdown) bis zum 30. Juni 2023 (Ende der Corona-Maßnahmen) bezahlt wurden, bis zum Stichtag 28. Februar 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung läuft bis 31. August 2025.
Noch im Juli wird die Website, über die sämtliche Anträge abgewickelt werden können, mit allen Details und konkreten Informationen online gehen.
Förderkategorien
Folgende Förderkategorien gelten:
Ausgleichszahlungen für verhängte Strafen aufgrund von COVID-Bestimmungen, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind.
Strafen und Anwaltskosten
Zuschuss zu Anwaltskosten im Zusammenhang mit Verwaltungsstrafverfahren wegen Strafen aufgrund von COVID-Bestimmungen, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind: Honorarnote und Zahlungsweise müssen nachgewiesen werden. Höchstgrenze von € 1.000 pro bekämpfter Strafe.
Impfschäden und Long-Covid
Pauschalzahlung für ärztlich bestätigte Impfbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfung – auch außerhalb des Impfschadengesetzes: Die Maßnahme besteht in der Bezahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 1.000 bei einer ärztlich bestätigten Beeinträchtigung sowie € 1.500 bei einer zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Krankenhausaufenthalt aufgrund der Verabreichung eines COVID-19 Impfstoffes.
Zahlung für Menschen, die unter Long-COVID-Folgen leiden: Pauschalbetrag in Höhe von € 1.000 im Fall von ärztlich bestätigtem Long COVID sowie € 1.500 bei einer zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Krankenhausaufenthalt.
Psychische Störungen
Zahlung zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behandlung nachgewiesener psychischer und seelischer Störungen und Krankheiten, die während der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind. Die Förderhöhe beträgt maximal 1.000 Euro.
Zahlung zum Ausgleich von Aufwendungen für erforderliche Therapien, die im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind. Förderhöhe beträgt maximal € 500.
Förderung von Vereinen welche sich für die Belange von Menschen einsetzten, die Schäden oder Beeinträchtigungen durch COVID-19-Impfungen oder COVID-19 Erkrankungen ausweisen.
Nachhilfe und Freizeit
Förderung von Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche: Gefördert werden anfallende Kosten für Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bei Folgen von Corona- und/oder Corona-Maßnahmen-bedingten Problemen in Form eines Betrages pro Kind oder Jugendlichen von maximal € 200.
Finanzielle Zuschüsse für Nachhilfe für Schüler und Lehrlinge. Es wird eine Förderung für bereits absolvierte und bezahlte Nachhilfestunden gewährt. Förderhöhe beträgt maximal € 500.
Finanzielle Zuschüsse für sonstige erforderliche Unterstützungen zur Beseitigung einer unverschuldeten persönlichen oder familiären Notlage aufgrund der COVID-19 Pandemie und deren Folgen (Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) zu speziellen Behandlungen, Unterstützungen, Therapien oder Begräbniskosten. Förderhöhe einmalig bis zu maximal 500 Euro.
Förderung von Vereinen für Kinder und Jugendliche: Gefördert werden Vereine, welche Leistungen anbieten bzw. angeboten haben, die zum Ziel haben, Corona- und/oder Coronamaßnahmen-bedingte Probleme bei Kindern und Jugendlichen durch Projekte zur Förderung der psychischen und/ oder physischen Gesundheit zu bekämpfen. Die Förderung beträgt bis zu maximal 2.000 Euro pro Projekt. Projekte müssen für einen Zeitraum von 1.9.2023 bis 28.2.2025 eingereicht werden.
Das sagen Landbauer und Mikl-Leitner
„Die Politik muss für die Menschen da sein und nicht umgekehrt. Mit dem Hilfsfonds sorgen wir für Gerechtigkeit. Das ist der Wendepunkt ganz im Auftrag der Wähler. Die Ungerechtigkeiten der vergangenen Jahre werden schonungslos aufgearbeitet. Wir haben alles herausgeholt, was nur irgendwie möglich ist. Die Wiedergutmachung ist auch eine Mahnung dahingehend, dass die Freiheit und die Grundrechte unserer Bevölkerung nicht verhandelbar sind“, so Landesvize Udo Landbauer (FP).
"Die breite Mitte der Bevölkerung will nicht ausgrenzen und sich gegenseitig aufhetzen, sondern zurück zur Normalität. Ein wichtiger Teil davon ist eine ehrliche Aufarbeitung der Pandemie. Weniger als ein Prozent wird dabei für die langjährige SPÖ- und NEOS-Forderung nach Ausgleichzahlungen für verfassungswidrige Strafen aufzuwenden sein. Mit der Masse der Mittel unterstützen wir Menschen die unter Long-Covid leiden, Kinder und Jugendliche, die in der Schule ins Hintertreffen geraten sind und Vereine, die das sportliche und soziale Leben fördern. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Menschen die Mittel schnell und einfach abrufen können", so Johanna Mikl-Leitner (VP).
„Wir haben versprochen, die Corona-Jahre aufzuarbeiten und genau das tun wir", so Christoph Luisser, der die rechtliche Basis in mühsamer Arbeit ausgearbeit hat.
Morgen PK der FPNÖ
Freitagmittag werden Landesvize Udo Landbauer und Landesrat Christoph Luisser die Details und die Richtlinien des mit über 30 Millionen Euro dotierten Corona-Hilfsfonds nochmals erklären. Da aber derzeit und auch am Freitag das Europaforum in der Wachau mit hochkarätigen Gästen stattfindet, präsentierten Landeschefin Johanna Mikl-Leitner, Landesrat Ludwig Schleritzko (beide VP) sowie Udo Landbauer und Luisser (FP) die Eckdaten des Fonds bereits am Donnerstag.