Reisen
Reisewarnung! Wer zahlt bei Covid-19 im Urlaub?
Der Sommer steht vor der Tür und die Koffer sind gedanklich schon gepackt. Doch Vorsicht! Nicht jede Reiseversicherung bieten einen Covid-19-Schutz.
Der Lockdown ist beendet, die Aus- und Einreisebedingungen sind gelockert und der Urlaub bereits gebucht - hoffentlich mit ausreichend COVID-19-Schutz. Denn was viele Reisewütige jetzt nicht bedenken: Die wenigsten Reiseversicherungen decken die Kosten auch im Fall einer Corona-Erkrankung.
Wer das Kleingedruckte nicht liest, sieht hier schnell einmal durch die Finger, warnt auch Peter Zellmann, Leiter des Instituts für Freizeit- und Tourismusforschung. Der Grund: Ereignisse in Zusammenhang mit Pandemien sind grundsätzlich nicht versicherbar. Das bedeutet, dass eine Covid-19-Erkrankung vor Reiseantritt oder am Urlaubsort sowie eine behördlich angeordnete Quarantäne keine versicherbaren Storno- und Abbruchsgründe sind.
Keine Kostenrückerstattung
Damit kommt eine herkömmliche Reiseversicherungen also nicht für die Kosten auf, wenn ein Urlaub wegen Covid-19 nicht angetreten werden kann. Auch medizinische Behandlungskosten aufgrund einer Covid-19-Infektion sind in den meisten Auslandsversicherungen nicht enthalten.
Doch einige Reiseversicherer haben ihre Produkte angepasst und bieten in Zusammenhang mit COVID-19 zumindest einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Dennoch sollte alles genau und vor allem schriftlich festgehalten werden. Dabei sollten sämtliche Worst-Case-Szenarios mitbedacht werden. "Am besten in einem Mail an den Reiseveranstalter", rät der Reiseexperte Zellmann.
Auch eine zusätzliche Krankenversicherung oder eine genaue Prüfung der Bedingungen einer bereits bestehenden, privaten Auslandversicherungen sind ratsam. Vor allem dann, wenn für das Urlaubsland eine Reisewarnung der Stufen 5 oder 6 gilt.