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Reisemängel: So viel Geld steht Ihnen zu
Hochglanz-Fotos von Hotels und Lobhymnen im Internet beeinflussen Urlauber oft bei der Auswahl ihres Reiseanbieters und ihrer Unterkunft. Doch häufig werden nicht alle Versprechen gehalten. In solchen Fällen haben Urlauber ein Recht auf Reisepreisminderung. Die "Frankfurter Tabelle" ist ein guter Anhaltspunkt, wieviel Prozent des Reisepreises Sie zurückverlangen können.
einsetzen.
Die Tabelle ist ein probates Mittel, um verminderte Urlaubsfreude durch Mängel zumindest in finanzieller Hinsicht wettzumachen. Einerseits gibt es Einrichtungen oder Dienstleistungen, die zwar im Katalog oder auf der Anbieterwebsite angeführt, aber nicht geboten werden. Klassische Beispiele sind fehlender Meerblick, eine falsche Zimmerkategorie oder Freizeiteinrichtungen wie etwa die Sauna.
Andererseits sind Einrichtungen oder Dienstleistungen verzeichnet, die auch ohne Anführung in der Hotelbeschreibung zum Standard gehören, aber dennoch vernachlässigt werden. Dazu werden schmutzige Toiletten, nicht vorhandenes Warmwasser oder Schäden in Zimmern oder anderen Hotelbereichen gezählt.
Schäden, Ungeziefer und Ausfall der Verpflegung bringen am meisten
Besonders viel Spielraum nach oben gibt es bei Schäden und Ungeziefer im Zimmer sowie beim kompletten Ausfall der Verpflegung, hier ist jeweils eine Preisminderung von bis zu 50 Prozent vorgesehen.
Auch Lärm in der Nacht und das Fehlen von zugesagten Kureinrichtungen kann für das Hotel mit bis zu 40 Prozent Preisreduktion unangenehm werden. Durch verdorbene Speisen und den Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten lassen sich immerhin bis zu 30 Prozent des Ursprungspreises wieder reinholen.
Alle Preisminderungen finden Sie in der Fotoshow (siehe oben). Bitte klicken Sie sich durch!