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Reichsbürger-Phantom schwänzt Gerichts-Prozess
Seit Beginn der Coronamaßnahmen verweigert sich der 45-Jährige dem Staat und agiert gewalttätig. Jetzt soll der Deutsche des Landes verwiesen werden.
Weder als Person noch als Mensch ist der 45-Jährige am Montag vor dem Baselbieter Strafgericht erschienen. Schon zum zweiten Mal schwänzte der Staatsverweigerer aus dem Oberbaselbiet in der Schweiz die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen ihn. Die Anklage umfasst insgesamt 27 Delikte von Gewalt und Drohung gegen Beamte über Betrug bis hin Verletzung von Verkehrsregeln.
Wenig überraschend blieb der Beschuldigte auch dem zweiten Gerichtstermin fern, wie die "Basler Zeitung" (Bezahlartikel) berichtet. Hatte er doch schon anlässlich der ersten Vorladung im Februar der Justiz zu verstehen gegeben, dass er das Gericht nicht als bevollmächtigt anerkennt. Für Personen wie ihn, die der Reichsbürger-Szene zugeordnet werden, gelten die Regeln des Staates nicht mehr. Mit Fantasieausweisen wie sogenannten "Lebenderklärungen", wollen sie sich dem staatlichen Einfluss entziehen. Dazu gehört auch die Unterscheidung von Person und Mensch, wobei die Person stellvertretend für den Staat steht, dessen Legitimität sie verneinen.
So auch der deutsche Staatsangehörige aus dem Oberbaselbiet. Steuern bezahlt er schon seit 2018 nicht mehr, wie Recherchen der "Basler Zeitung" zeigen. Als im August 2020 Pfändungsbeamte in Polizeibegleitung kamen, wehrte er sich, bis er im Krankenwagen abtransportiert werden musste. Trotz Fahrausweisentzug fuhr er unbeirrt weiter und attackierte Polizei und Abschleppdienst, als sein Auto beschlagnahmt wurde. Aller Renitenz und Steuerschulden zum Trotz: Das Haus in der Oberbaselbieter Gemeinde gehört laut Grundbuch noch immer seiner Firma, die ebenfalls Steuerschulden hat.
Sein Verteidiger hatte nie Kontakt zu ihm
Die Verhandlung gegen ihn wurde am Montag in Abwesenheit durchgeführt. Der fallführende Staatsanwalt war gar nicht glücklich. Er hatte beantragt, den Beschuldigten von der Polizei abholen zu lassen. Das Gericht ging nicht darauf ein. Seine Anwesenheit sei nicht erforderlich. So hielt der Ankläger sein Plädoyer vor leerer Anklagebank.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, zuzüglich einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen und eine Landesverweisung für sieben Jahre. Letzterer scheint der Beschuldigte schon zuvorgekommen zu sein. Er soll nach Norddeutschland abgetaucht sein. Sein Verteidiger, der – wenig überraschend – keinerlei Kontakt zu dem Beschuldigten hatte, mutmaßte, dass ein kostenloser Freispruch wohl im Sinne seines Phantom-Mandanten sei. Das Gericht fällt sein Urteil am Mittwoch.